NicoleLee
Hallo Leider habe ich mich zu spät erkundigt und habe Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Jetzt sagt er, ich kann keine Stillzeit mehr beantragen. Könnte ich nach meiner Elternzeit Stillzeit beantragen und mit welcher Vergütung könnte ich dann rechnen?
Hallo, was meinen Sie mit Stillzeit? BV wegen Stillen? Wenn Sie in EZ sind, spielt das ja keine Rolle. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Was meinst du mit Stillzeit? Ein Still BV? Das geht meiner Meinung nach nur im 1. Lebensjahr des Kindes, kommt also darauf an, wie lange du EZ gemeldet hast.
cube
Meinst du mit Elternzeit evt. den nachgeburtlichen Mutterschutz? Oder hast du EZ für zB ein Jahr genommen und möchtest jetzt noch Zeit dranhängen mit der Begründung, dass du noch stillst?
MamaausM2
Du musst schon genauer fragen Wann ist das Kind geboren? Wie lange Elternzeit Du musst wissen, ein still BV nach Geburt ist an strenge Vorschriften gehalten.
User-1722183313
Oder geht es um die Möglichkeiten Pausen fürs Stillen zu bekommen, die nicht nachgearbeitet werden müssen?
NicoleLee
Ich habe eine 12 Wochen alte Tochter. Ich habe nach der Geburt Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt Erst letzte Woche habe ich erfahren, dass es ein stillbeschäftigungsverbot gibt, wodurch ich ja volles gehalten erhalten würde. Mein Arbeitgeber sagt jetzt aber, dass das nun leider zu spät ist, da dass ja nicht das gleiche ist. Jetzt ist nur die Frage, ob ich nach einem Jahr Elternzeit stillbeschäftigungsverbot beantragen kann und wenn ja mit welchem Geld kann ich dann rechnen?
Cpt_Elli
Es gibt keine Stillzeit, die man beantragen kann. Du hast entweder EZ oder gehst arbeiten. Falls du arbeiten gehst (in deinem Fall eh eher ausgeschlossen, nur zur Erklärung): Es gibt für wenige Berufe / Sonderfälle ein stillbedingtes Berufsverbot, wenn man z. B. bestimmten Gefahrstoffen ausgesetzt ist. Wie bei einem BV während der Schwangerschaft setzt das aber voraus, dass du grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, das heißt dein Kind für die zu vergütenden Stunden betreut ist. Dein Arbeitgeber führt eine Gefahrenbeurteilung durch - bei einem Still-BV gelten dabei strengere Regeln als bei einem BV während der Schwangerschaft.
Himbeere2008
Das Still-BV muss regelmäßig bei der Krankenkasse und beim AG bescheinigt werden. Die Bescheinigung erhältst du vom Gyn
MamaausM2
Du darfst auch nicht die Elternzeit beenden um in ein Still BV zu gehen. Außer der AG würde da zustimmen. Und nach der Elternzeit steht dir höchstens noch Stilpausen zu. Man kann kein Still BV erhalten, wenn man eigentlich gar nicht arbeiten will..sonst würden es ja alle Frauen erst beanspruchen.
User-1722183313
Stell deine Frage bitte noch einmal neu. So ist nicht klar, was du meinst und Frau Bader antwortet in der Regel nicht noch einmal im selben Fragenstrang.
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