Frage: Elternzeit - richtig beantragen

Liebes Forum, ich plane derzeit als Vater meine Elternzeit und möchte hier nichts falsch machen. Die Rahmenbedingungen sind folgende: - Noch keine Elternzeit genommen. - 1. Kind: Mai 2019 - 2. Kind: September 2020 - 3. Kind: vsl. Mai 2022 Da der Elternzeitanspruch ja an das Alter des Kindes gebunden ist, scheint ist mir am sinnvollsten zu sein, die Elternzeit für das 1. Kind zu beantragen. Ich habe entsprechend formuliert: ... hiermit beantrage ich 12 Monate Elternzeit in Vollzeit, beginnend am 1.5.2022. Diesen beantrage ich im Hinblick auf meinen Sohn/Tochter, geboren am Tag.5.2019 ... Passt das so? Vielen Dank im Voraus!

von juba am 20.12.2021, 10:16



Antwort auf: Elternzeit - richtig beantragen

Hallo, 1. Die Formulierung "ET in VZ" finde ich missverständlich. 2. Sie müssen in Lebensmonaten des letzten Kindes die EZ für das erste Kind beantragen, um EG für den entsprechenden Monat zu erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.12.2021



Antwort auf: Elternzeit - richtig beantragen

Kannst du machen, aber Elterngeld bekommst dann keines mehr.

von KielSprotte am 20.12.2021, 12:06



Antwort auf: Elternzeit - richtig beantragen

Elternzeit wird immer in Lebensmonaten genommen und man beantragt sie nicht, sondern teilt sie dem Arbeitgeber mit. Er hat kein Mitspracherecht. Was soll "in Vollzeit" bedeuten ?

von Himbeere2008 am 20.12.2021, 12:07



Antwort auf: Elternzeit - richtig beantragen

nur wenn er elterngeld möchte... ansonsten ist er frei in der auswahl.. was die elternzeit angeht

von mela_mit_alex am 20.12.2021, 12:34



Antwort auf: Elternzeit - richtig beantragen

Soweit ich es verstehe, hat Elternzeit und Elterngeld erstmal nichts miteinander zu tun. Ich würde tatsächlich Elterngeld für das 3. Kind beantragen, aber Elternzeit für das 1. nehmen wollen.

von juba am 20.12.2021, 12:36



Antwort auf: Elternzeit - richtig beantragen

Kannst du so machen. Elternzeit für das 1. Kind und Elterngeld für das dritte Kind. Beachte das Elterngeld nach Lebensmonaten geht.

Mitglied inaktiv - 20.12.2021, 12:50



Antwort auf: Elternzeit - richtig beantragen

Dann musst du die Elternzeit (die eigentlich von Kind 1 stammt) aber zwingend in Lebensmonaten von Kind 3 nehmen, sonst passt es nicht mit dem Elterngeld! Deine Formulierung "beginnend am 1.5.2022" ist also falsch - es sei denn Kind 3 wird zufällig am 01.05.2022 geboren.

von Dojii am 20.12.2021, 14:42



Antwort auf: Elternzeit - richtig beantragen

... und in die Mitteilung den Vornamen und am besten auch das Geburtsdatum des Kindes schreiben. Ist zwar nicht verpflichtend, aber dann hälst du dir alles offen und kannst später noch (bis zu neun Jahre für alle drei zusammen, auch in Teilzeit usw.)EZ nehmen. Das Leben als große Familie hält so viele Überraschungen bereit, da kann etwas Flexibilität nicht schaden.

von sneram am 20.12.2021, 17:19



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