Frage:
Elternzeit bei Arbeitgeber beantragen - Rückfrage
Hallo Frau Bader,
ich habe folgende Frage:
nach meinem Mutterschutz (bis Juli 2022) möchte ich bis Mitte November 2022 in Elternzeit voll daheim bleiben (ruhendes Arbeitsverhältnis). Dann würde ich für den Rest des Jahres meinen Resturlaub abbauen und ab Januar 2023 wieder in Vollzeit arbeiten wollen.
Voraussetzung dafür ist aber, dass eine Vollzeitbetreuung finde für mein Kind.
Laut Personal muss ich den Elternzeitantrag mit verbindlichen Abwesenheitszeiten aber bereits eine Woche nach der Entbindung beim Arbeitgeber einreichen. Wenn ich dann keine Elternzeit in Teilzeit angebe und vor Arbeitsbeginn feststelle ich kriege keine Betreuung kann der Arbeitgeber laut Personal meinen Verlängerungswunsch der Elternzeit ablehnen.
=> ist das korrekt?
Bei einer Verlängerung der Elternzeit z.B. wegen Betreuungsproblemen las ich, dass ich dies auch 7 Wochen vor dem geplanten Start der Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen kann.
=>Stimmt das?
Kann ich in dem Fall eine Verlängerung der Elternzeit gemäß "Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)" beantragen? Oder geht es nur wenn ich es beim ursprünglichen Elternzeitantrag nach BEEG eine Woche nach der Entbindung beantrage?
=> Das Personal behauptet, wenn ich beim ursprünglichen Antrag auf Elternzeit keine Teilzeit auf Elternzeit beantrage, dann könnte ich keine Teilzeit nach BEEG sondern nur noch"Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)" beantragen.
Stimmt das?
=> was sind die Unterschiede zwischen Teilzeit nach BEEG und TzBfG?
N.B. Teilzeit käme nur als 2te Wahl in Frage falls ich z.B. keine Vollzeitbetreuung sondern eine Betreuung mit geringerem Stundenrahmen finden würde.
Danke Ihnen
Elli_1983
von
Elli_1983
am 31.03.2022, 17:19
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitgeber beantragen - Rückfrage
Hallo,
das ist ein Dilemma, es ist aber tatsächlich nicht möglich, einseitig die Elternzeit zu verlängern, wenn es keine Betreuung gibt. Sie müssen sich nach der Geburt für zwei Jahre fest legen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.04.2022
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitgeber beantragen - Rückfrage
Man muss sich für die ersten 2 Jahre festlegen und wenn du nur ein paar Monate EZ nimmst, kann der AG tatsächlich eine Verlängerung ablehnen.
von
Suomi
am 31.03.2022, 17:26
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitgeber beantragen - Rückfrage
@Suomi:
ja das was du sagst, dass der AG eine Verlängerung/Verkürzung der Elternzeit innerhalb der ersten 2 Jahre ablehnen kann weiss ich.
Andererseits möchte ich mir auch nicht von vorne herein den Anspruch auf eine Vollzeitbetreuung selbst verbauen, wenn ich ab Januar bis zum Ende der 2 Jahre Teilzeit auf Elternzeit mit z.B. 32h/Woche beantrage. Dann steht uns nämlich auch keine Vollzeit- sondern nur eine Teilzeitbetreuung zu und das ist nicht unsere erste Wahl...
Daher würde ich es positiv sehen wollen und davon ausgehen wollen, dass mein AG einer Verlängerung der Elternzeit bei Betreuungsproblemen zustimmen würde.
Die Fragen oben sind unter der Annahme einer Zustimmung vom AG an Fr. Bader immer noch relevant bzw. zu beantworten :).
Danke
Elli_1983
von
Elli_1983
am 31.03.2022, 17:40
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitgeber beantragen - Rückfrage
Es ist aber nun mal so, dass du dich festlegen musst. Der AG hat das Recht zu planen. Was eure persönlichen Belange sind, muss ihn nicht interessieren. Wenn er ablehnt, hast du ein Problem. Auch einer Verkürzung der ez muss er zustimmen. In den ersten beiden Jahren ist ALLES von seiner Zustimmung abhängig
Im übrigen ist dies ein öffentliches forum.
von
mellomania
am 31.03.2022, 21:05
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitgeber beantragen - Rückfrage
Die Gesetze sind da eindeutig und deine Perso hat nur halb recht.
1. Du legst dich für 2 Jahre fest mit der 1. Anmeldung der EZ. Heißt, findest du keine Vollzeitbetreuung, dann kann dein AG eine Verlängerung sehr wohl ablehnen.
2. Tut er das nicht und du verlängerst deine EZ, dann gilt weiterhin das BEEG für dich und kein anderes Teilzeit Gesetz.
3. Musst du dich nicht schon bei der 1. Anmeldung von EZ nach der Geburt (und ja, da hat deine Perso mal recht, diese muss innerhalb der 1. Woche nach Geburt erfolgen, weil du eine Frist von 7 Wochen hast) festlegen ab wann und wie du arbeiten möchtest, auch dafür gibt es Fristen, die im BEEG festgelegt sind.
Das BEEG ist das Gesetz, was für dich gilt und was auch für deinen AG gilt.
Auch, wenn dir hier die Antworten nicht passen...
Mitglied inaktiv - 31.03.2022, 23:20
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitgeber beantragen - Rückfrage
Bedenke auch, sobald du deinen Rest Urlaub abbaust, der ja aus Vollzeit stammt, ist deine Elternzeit automatisch beendet.
von
marieseptember
am 01.04.2022, 07:58
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitgeber beantragen - Rückfrage
Das du für ein solch junges Kind eine Vollzeitbetreuung bekommst, mit über 40 Std, ist extrem unwahrscheinlich. Ausser privat. Bei 32 Std Arbeitszeit kommen Fahrweg und Pause noch oben drauf. Da bist du schon ziemlich sicher bei einem 40 Std Platz. Den nan erst einmal für einen Säugling bekommen muss. Hier macht das niemand ausser es liegt ein Notfall vor, wie zB extrem junge Mutter mit Schulpflicht. Diese wenigen Plätze sind solchen Notfällen vorbehalten.
von
Bone
am 01.04.2022, 10:45
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitgeber beantragen - Rückfrage
@Bone:
Ich bin Vollzeit 35h. Habe nur 19min Fahrtweg zur Arbeit mit dem Fahrrad zur Arbeit zu leisten. Ne bin 38 also kein Extremfall mit junge Mutter oder sowas. Denke an eine Tagesmutter dann Kita
von
Elli_1983
am 01.04.2022, 10:58