Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krank während Elternzeit und neuer Arbeitgeber nach Elternzeit

Frage: Krank während Elternzeit und neuer Arbeitgeber nach Elternzeit

Liliana12

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Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Wochen der Beschäftigung habe. Die Krankenkasse sagt, da ich zu Beginn der Krankschreibung in Elternzeit war, dass ich daher kein Krankengeld bekommen habe. Könnten Sie mir sagen, wo man diese Regelung nachlesen kann? Hätte ich mich am 1.9.. irgendwie zur neuen Arbeit geschleppt und mich danach erst krank gemeldet hätte ich Anspruch auf Krankengeld.  Wo kann ich diese Regel nachlesen? Vielen Dank 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der Kommentar von Haufe sagt: Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis. Mangels Entgeltzahlungspflicht besteht im Krankheitsfall auch kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung. Nach Ende der Elternzeit gilt: Wenn nicht Teilzeit während der Elternzeit gearbeitet wurde, entsteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen ab Ende der Elternzeit unabhängig vom Beginn der Krankheit in der Elternzeit. Quelle: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/entgeltfortzahlung-anspruch-bei-arbeitsunfaehigkeit-123-sonderfaelle_idesk_PI42323_HI569775.html Liebe Grüße NB


SuJam

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Par 3 Entgeltfortzahlungsgesetz Par 44 Krankengeld SGB V    


Liliana12

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Ich finde immer diese Erläuterung:  https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/entgeltfortzahlungsversicherung/anspruch-von-neuen-mitarbeiter-auf-entgeltfortzahlung-2037132 Da steht nur nicht, was außerhalb von "in der Regel" ist. Ist das Problem, dass meine Krankmeldung vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn ausgestellt wurde 😓


KielSprotte

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Es gibt Urteile des Bundessozialgerichtshofes, dass der Anspruch oder Nichtanspruch auf Krankengeld sich auf den Tag der Feststellung der AU bezieht. Bei dir: am Tag der Feststellung der AU hattest du keinen Anspruch auf Krankengeld, da in EZ - somit auch kein Krankengeld ab 01.09.


Dojii

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Die Frage ist auch, wieso hast du dich in der Elternzeit krankschreiben lassen? Dafür bestand kein Grund (da der Arbeitsvertrag ruht) und das fällt dir jetzt leider auf die Füße. 


Liliana12

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Weil ich es schlichtweg nicht wusste😓😓😓in dem Moment wusste ich nur, dass ich wahnsinnige Schmerzen habe und ein paar Tage später meine neue Arbeitsstelle nicht würde antreten können. 


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