Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger während Elternzeit - Geburt 3 Monate nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger während Elternzeit - Geburt 3 Monate nach Elternzeit

GinaR

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Guten Tag, derzeit befinde ich mich noch bis Anfang September in Elternzeit (1 Jahr). Jetzt bin ich aber erneut schwanger geworden, aber der voraussichtliche Entbindungstermin ist erst im Dezember. Wie sieht es jetzt mit dem Elterngeld aus, da zwischen Ende der Elternzeit und Geburt des 2. Kindes noch 3 Monate liegen? Bekomme ich dann nur diesen Mindestsatz von 300 Euro oder was soll ich tun? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo wenn Sie das EG von K1 so gestalten, dass Sie es mind. 14 Mo bekommen (kann man nachträglich ändern), werden Sie doch ungefähr soviel bekommen wie bei K1. Die Monate mit MG von K2 und eben EG bis zum 14 LM von K1 werden doch ausgeklammert. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Monate mit Elterngeld werden ausgeklammert also bis sept. Und dann fängt doch schon bald der neue Mutterschutz an. Wie wolltest du denn nach der ez wieder arbeiten? Das zählt ja auch noch rein. Alternativ könntest du doch das EG so splitten, dann werden sogar 14 Monate ausgeklammert in denen du EG bezogen hast.


GinaR

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Hallo. Der Mutterschutz würde ab dem 12.11. beginnen und die jetzige Elternzeit endet am 6.9. Das sind dann 2 Monate die dazwischen liegen und deswegen weiß ich nicht was ich am besten machen soll. Grüße


Mitglied inaktiv

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Ähmmm doof das nur ein Jahr ez gemeldet hast.. Dein AG braucht jetzt einer Verlängerung nicht zustimmen... Also musst du 2 Monate arbeiten oder mit Urlaub überbrücken. Sollte dein AG der Verlängerung der ez bis Beginn neuer Mutterschutz zustimmen, dann könntest du die Monate Aug und sept auf Elterngeld plus splitten und Okt und nov noch EG beziehen. Dann werden diese Monate alle ausgeklammert und mit Lohn von vor ersten Kind ersetzt... Dann erhälst du das gleiche Elterngeld wie jetzt.


Felica

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Ist für das neue EG egal. Zur Beruhigung, du wirst das gleiche EG wie beim ersten Kind bekommen. Entweder du gehst zwischen EZ-Ende und neuen Mutterschutz arbeiten. Dann werden die Monate bzw der Monat Oktober mit dem VZ-Gehalt gerechnet und die anderen 11 von vor der ersten Geburt. Oder aber du solltest 1-2 Monate in EG Plus. Dann werden alle 12 Monate von vor dem ersten Kind genommen. Denn alle Monate in denen du entweder EG bekommst oder Mutterschutz hast werden so oder so ausgeklammert in deinem Falle. Du musst aber in dem Falle eben vom AG das OK bekommen die EZ zu verlängern. Dürfte aber eher unwahrscheinlich sein das er dem nicht entspricht wegen der paar Wochen. Selbst wenn du das EG nicht solltest dürfte es wenig ausmachen. Wäre dann ein monag mit 0 € in der Berechnung. Allerdings bekommst du auch noch 10% Geschwisterbonus weil das ältere Kind unter 3 Jahren ist. Also Daumen hoch, gut getimt.


GinaR

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Danke. Was bedeutet denn Elterngeld Plus? Bekomme ich dann für die 4 Monate jeweils dann die Hälfte? Muss ich dann beim Arbeitgeber die Elternzeit um 2 Monate verlängern also bis zum Mutterschutz? Kann er mich dann kündigen wenn er der Verlängerung nicht zustimmt?


Mitglied inaktiv

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Ja genau... Bei EG plus bekommst du die Hälfte vom eigentlichen Elterngeld. Aber eben statt 2 Monate Basis EG 4 Monate EG plus ... Ist am Ende die gleiche Gesamtsumme Nein kündigen kann er nicht... Musst halt dann arbeiten, wenn er nicht zustimmt.


Felica

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Ja, EG Plus bedeutet das aus einem Basismonat zwei EG Plusmonate werden. Also doppelt solange Bezug aber nur halbes Geld. Bei dir wie gesagt würde es sogar langen nur einen Monat zu splitten. Weil nur der Monat Oktober ist aktuell ohne EG und ohne Mutterschutzgeld. Nein kündigen kann er dir nicht. In der EZ so oder so nicht, und danach fällst du ja wegen schwangerschaft schon wieder unter das mutterschutzgesetz. Außer du lässt dir was schwerwiegendes zukommen oder das gewerbeamt stimmt der Kündigung zu weil Betrieb schließt.


GinaR

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Vielen Dank für eure Antworten :) Also wenn meine jetzige Elternzeit am 6.9. endet dann müsste ich 2 Monate mit Elterngeld Plus machen, damit ich bis zum Mutterschutz (ab 12.11.) hinkomme? Ein Monat 0 Euro wäre schon blöd wegen Miete, Strom usw.


Mitglied inaktiv

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Du musst versuchen deine ez zu verlängern und dann wandelst du den letzten Monat Basis EG in EG plus um. Damit erhälst du im Okt noch EG und dann im nov schon Mutterschutzleistungen.. Und wenn der chef ablehnt musst du arbeiten. Dann bekommst du ja auch Lohn


GinaR

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Die letzte Elterngeldzahlung bekomme ich im August, da sie am 6.9. schon endet. Dann müsste ich die Zahlungen von Juli und August umwandeln damit ich für September und Oktober noch die Hälfte bekomme oder? Gibt es da eine Frist, wenn ich meine Elternzeit beim Arbeitgeber verlängern möchte? Tut mir leid für die ganzen Fragen. Ihr habt mir aber auch schon sehr geholfen. Dankeschön.


Sternenschnuppe

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Wärst Du doch ohne neue Schwangerschaft auch?


Andrea6

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An der Summe des ausgezahlten Elterngeldes ändert sich durch den Wechsel auf ElterngeldPlus gar nichts - dies nur zur Info wegen deiner Befürchtung " ein Monat 0 Euro wäre schon blöd wegen Miete, Strom usw.". Ob du nun das Geld zurücklegst oder dir jeweils die Hälfte auszahlen läßt spielt also für deine Miete, Strom etc. keine Rolle. Aber wie war denn der Plan ohne neue Schwangerschaft: da hättest du doch nach dem Jahr Elternzeit arbeiten gehen müssen - warum also dies nicht tun? Zwei Monate volles Einkommen sind doch auch nicht zu verachten.


HeyDu!

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Ich würde auch nicht splitten sondern mal prüfen wie viel Resturlaub und neuer Urlaubsanspruch besteht. (Dir steht allein für 2019 Urlaub für Sep-Dez zu. Macht bei 30 Tagen Jahresanspruch ganze 10 Tage Urlaub = 2 Wochen.) Mein Vorsatz wäre 40 Stunden auf Arbeit gehen zwischen Ende EZ und neuem Mutterschutz. Was dann tatsächlich wird und ob Du dazu gesundheitlich in der Lage bist, ist egal bei dem kurzen Zeitraum. Im "Notfall" gibt es ja 6 Wochen Lohnfortzahlung (also volles Geld). Dieses würde bei der EG Ermittlung berücksichtigt.


GinaR

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Natürlich könnte ich arbeiten gehen und hätte mein normales Einkommen, aber ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob ich das kann. Sie werden sicherlich nicht begeistert sein, wenn ich denen mitteile, dass ich noch ein weiteres Jahr ausfalle. Die Leute sind bei meiner ersten Schwangerschaft schon davon ausgegangen, dass ich direkt nach dem Mutterschutz wieder da bin und waren völlig aus dem Häuschen als ich meinte, dass ich 1 Jahr Elternzeit nehme. Urlaubsanspruch habe ich dort 25 Tage im Jahr.


Mitglied inaktiv

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Naja viele Optionen hast du ja nicht.... Entweder arbeiten, mit Urlaub und evtl dann Krankenschein überbrücken oder Ez verlängern bis Beginn Mutterschutz. Fraglich ist, ob die Firma die ez verlängern wird, wobei für die ja günstiger wäre. Kein Lohn halt


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