Hallo Frau Bader, ich spiele mit dem Gedanken, für ein Jahr Elternzeit zu nehmen und in dieser Zeit mit meiner Familie ins Ausland zu ziehen. Dabei erwäge ich, eventuell in einem Nicht-EU-Land zu arbeiten. Mir ist bewusst, dass eine Beschäftigung während der Elternzeit die Zustimmung meines aktuellen Arbeitgebers erfordert. Meine Frage ist: Welche Konsequenzen könnte es haben, wenn ich ohne diese Zustimmung im Ausland arbeite und mein Arbeitgeber dies erfährt? Ich möchte alle rechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen verstehen, um Probleme zu vermeiden. Vielen Dank im Voraus.
von Auswandern am 19.02.2024, 16:54