Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Antrag beim Arbeitgeber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Antrag beim Arbeitgeber

Celina872

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Guten Tag, ich habe vor wenigen Wochen meinen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgegeben. Gestern habe ich dann die Rückmeldung im Briefkasten gehabt mit der Info, dass der Antrag nur vorläufig bestätigt wird und ich eine finale Bestätigung erhalte, wenn die Geburtsurkunde meines Kindes vorliegt. Ich hatte in der Vergangenheit schon öfter Schwierigkeiten mit meinem Arbeitgeber, weshalb ich mich gerne vergewissern möchte, ob das so rechtens ist. Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, vor Geburt kann man ja noch gar nicht final EZ beantragen, man kennt die Daten ja noch nicht. Stellen Sie in der ersten Woche nach de Geburt nochmal den Antrag m Einschreiben Rückschein. Liebe Grüße NB


Himbeere2008

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Elternzeit teilt man in der Regel innerhalb einer Woche nach der Geburt fristgerecht mit. Der Arbeitgeber hat kein Mitspracherecht und es Bedarf nicht seiner Zustimmung.


Dojii

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Der Arbeitgeber ist hier sogar hilfsbereit dir gegenüber. Denn würde er dir die Elternzeit mit den errechneten Daten endgültig bestätigen und dein Kind wird später oder früher geboren, dann hast du die Elternzeit im schlimmste Fall falsch beantragt und hast auch kein Recht auf Anpassung.


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