BabyanBoard20
Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg
Hallo, der alte VZ-Vertrag lebt wieder auf? Dann passt es ja nicht mit den gesamten Arbeitsstunden (§ 3 ArbZG: an sechs Tagen 8 Std= 48 Std/Woche). Liebe Grüße NB
MamaausM2
Ja... Weil du zusammen zuviele Std hättest. Auch wenn du wegen Mutterschutz nicht zu arbeiten brauchst
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