Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen?
Mfg
von
BabyanBoard20
am 25.08.2023, 18:52
Antwort auf:
In Elternzeit Teilzeit Arbeitgeber,Mutterschaftsgeld
Hallo,
der alte VZ-Vertrag lebt wieder auf? Dann passt es ja nicht mit den gesamten Arbeitsstunden (§ 3 ArbZG: an sechs Tagen 8 Std= 48 Std/Woche).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2023
Antwort auf:
In Elternzeit Teilzeit Arbeitgeber,Mutterschaftsgeld
Ja... Weil du zusammen zuviele Std hättest. Auch wenn du wegen Mutterschutz nicht zu arbeiten brauchst
von
MamaausM2
am 25.08.2023, 20:27