Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaub - Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaub - Elternzeit

sanska5461

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Hallo! Wie sieht es denn so richtig aus mit dem Urlaub für die Elternzeit? Ich habe schon so viele Artikel usw. gelesen und weiss immer noch nicht so genau. Ich weiss, der Arbeitgeber kann den Urlaub kürzen, alles schön und gut. Dann habe ich gelesen, er darf das nicht einfach so machen, muss mich darüber informieren. Aber wie? Wann? Ich bin schon seit paar Jahren in Elternzeit, habe sie auch paar Mal gekürzt/verlängert/neu beantragt, bisher habe ich keine Info bekommen. 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er muss es mitteilen. Oder es steht im Vertrag/ Betriebsvereinbarung/ Tarifvertrag. Liebe grüße NB


Ani123

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Jeden Monat den sie ganz in EZ sind kann der Arbeitgeber den Urlaub kürzen. Die Kürzung muss er ankündigen.  1) Was steht im Vertrag? Gibt es eine Verordnung worauf im Vertrag hingewiesen wird? Wenn ja vielleicht steht da was zur Kürzung des Urlaubs in der EZ drin? Sollte das so sein ist es angekündigt. 2) Wenn es nichts dazu im Vertrag steht muss der Arbeitgeber es schriftlich ankündigen. Am besten als Brief mit Machweis, wobei auch E-Mail ausreichen könnte insofern er nachweisen kann, dass diese angekommen ist. Dies scheint nicht geschehen zu sein.  Sie sollten prüfen ob Punkt 1 Geltung findet. Wenn nein und Pjnkt 2 auch nicht greift hat keine Kürzung stattgefunden und sie haben vollen Anspruch auf Urlaub. In dem Fall sollten sie für sich notieren wann sie in EZ waren und wieviele Monate davon ganz in EZ waren. Wenn ihre EZ endet können sie den Urlaub nehmen. Sollte ihr Arbeitgeber dann mit Kürzung kommen soll er ihnen nachweisen wann er es ihnen mitgeteilt hat. Wenn er das nicht kann verbleibt der volle Urlaubsanspruch. Wenn er es nachweisen kann und sie sich dann erinnern können und/oder nicht beweisen können, dass er es nicht getan hat, so würde die Kürzung gelten. Wenn sie ihn jetzt darauf hinweisen kann er, insofern noch nicht erfolgt ist, zumindest für die EZ ab sofort bis Ende kürzen.  Ich kenne eine Frau wo der Arbeitgeber die Kürzung des Urlaubs während der EZ vergessen hat mitzuteilen. Da nach der EZ die Kündigung von ihr folgte weigerte er sich zuerst den Urlaub auszuzahlen und behauptete, dass er gekürzt hätte. Mithilfe eines Anwalts wurde sich auf eine Summe geeinigt, denn vor Gericht wollte die Frau nicht gehen. Nie wieder hat der Arbeitgeber in Zukunft vergessen zu kürzen. 


sanska5461

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Danke! Reicht es, wenn er in der letzten Abrechnung den Urlaub nicht beabsichtigt? Ich habe sowieso noch Urlaub von Beschäftigungsverbot + 2x Mutterschutz, also ein paar Tage wird er sowieso auszahlen müssen. Das Problem ist halt, er mag sowas wie Gesetz nicht und ich würde gerne schon vorher wissen wie es ablaufen soll. 


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