Biri99
Liebe Frau Bader, in 4 Wochen endet nach insgesamt 5 Jahren meine Elternzeit (erster Sohn wurde 09/2019 geboren und eine Tochter 08/2021). Ich möchte und kann erst frühestens ab November wieder arbeiten, welche Möglichkeiten habe ich rechtlich, denn meine Elternzeit endet ja schon Ende August. Habe ich einen Urlaubsanspruch in meiner Elternzeit oder wäre es sinnvoll unbezahlten Urlaub zu nehmen? Welches Vorgehen wäre empfehlenswert? Vielen Dank vorab für ein kurzes Feedback LG Biri
Hallo, Sie können verbleibende EZ nehmen aber die Frist nicht einhalten. Sprechen Sie mit dem AG. Liebe Grüße NB
Ani123
Haben Sie die EZ vom 1. Kind zu Beginn des Mutterschutzes des 2. Kindes beendet? Wenn ja bleibt noch EZ vom 1. Kind welche sie nehmen können. Ebenso wenn sie nur 2 Jahre gemeldet hatten und nicht zum Mutterschutz beendet hatten. Allerdings müssen sie auf die Kulanz ihres Arbeitgeber hoffen, dass er der EZ zustimmt, weil sie die Meldefrist von 13 Wochen nicht mehr einhalten können. Sie können ihren Arbeitgeber fragen,ob er ihnen unbezahlten Urlaub gibt. Lehnt er der Verlängerung er EZ und/oder unbezahlten Urlaub müssen sie nach Ende der EZ arbeiten. Können sie das nicht müssen sie kündigen, wobei sie auch da vermutlich nicht mehr in der Frist sind, so dass ihr Arbeitgeber einer früheren Kündigung zustimmen muss. Ein Aufhebungsvertrag wäre mit Zustimmung des Arbeitgeber ohne Frist möglich. Wieviel Urlaub haben Sie noch? Resturlaub vom vor 1. Kind, Mutterschutz 1. Kind, falls die EZ vom 1. Kind beendet wurde Mutterschutz vom 2. Kind? Alle Monate wo sie ganz in EZ waren fallen raus, außer sie können nachweisen, dass es in ihrem Betrieb nicht so ist. Vermutlich können sie mit dem Resturlaub nicht die Zeit bis November abdecken.
3wildehühner
Weiß dein Arbeitgeber, dass du nicht in vier Wochen zur Arbeit erscheinst? Warum fällt dir vier Wochen vor Elternzeitende ein, dass du erst im November arbeiten kannst? Selbst, wenn du noch Elternzeit vom ersten Kind übrig hast, kannst du die Meldefrist von 13Wochen gar nicht mehr einhalten. Du bist jetzt auf die Kulanz deines Arbeitgebers angewiesen. Willigt er nicht ein, was verständlich wäre, weil dein Verhalten darauf schließen lässt, dass du gar nicht daran interessiert bist, deinen Arbeitsplatz zu behalten, musst du kündigen. Aber selbst da reicht die Frist nicht mehr! Du musst also im Grunde in vier Wochen zur Arbeit erscheinen! Vielleicht kann der Kindsvater Urlaub nehmen, um die Zeit zu überbrücken? Übrigens hast du auch kein Anrecht auf ALG, selbst, wenn dein Arbeitgeber einer nicht fristgerechten Kündigung zustimmen soll.
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