Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Verlängerung aber keine Rückmeldung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit Verlängerung aber keine Rückmeldung?

Ohitsbina

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Ich habe für 22 Monate Elternzeit genommen und möchte diese verlängern. Mein Antrag ist vor knapp 8 Wochen (in der Frist) bei meinem Arbeitgeber eingegangen, habe bis heute aber keine Antwort erhalten. Gilt das als Zustimmung? Das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber ist seit der Schwangerschaft nicht besonders gut, weshalb ich mich nicht traue, nachzufragen. Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, lt Gesetz muss man sich nach der geburt für die ersten 24 Mo. festlegen. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf Verlängerung. Eine Zustimmungsfiktion gibt es nicht. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Du hast dich verbindlich für die ersten beiden Lebensjahre festgelegt, somit gibt es keine Frist und der AG muss der Verlängerung explizit zustimmen. Wenn er das nicht tut, musst du wie geplant nach Ablauf der 22 Monate auf der Matte stehen, sonst fehlst du unentschuldigt und gibst deinem AG eine steilvorlage falls er dich loswerden möchte.


Dojii

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Wenn der Arbeitgeber dir nicht antwortet musst du leider davon ausgehen, dass er dem Ganzen nicht zustimmt (du hast ja kein Recht auf Verlängerung in den ersten 24 Monaten) und dass du wieder mit Ablauf des 22. Lebensmonats zu den ursprünglichen Konditionen arbeiten musst.


mamavonbaby

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Habe ich einen Denkfehler oder irgendwas überlesen? Die ersten 2 Monate zählen doch gar nicht zur Elternzeit...da gibt es doch Mutterschaftsleistungen. Erst danach beginnt, wenn überhaupt die Elternzeit, man kann auch erst noch seinen Urlaub abbauen.Wenn sie also die ersten 2 Monate im Mutterschutz war und im Anschluss 22 Monate Elternzeit hatte, dann wäre das doch bis zum 2. Geburtstag des Kindes und sie hätte Anspruch auf Verlängerung.


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