Hallo Frau Bader!
Ich muss meine Elternzeit verlängern, da ich keinen Betreuungsplatz habe.
Ich habe bisher ab Geburt 2 Jahre genommen (bis 30.10.2024).
Da ich ich keinen Betreuungsplatz habe, würde ich gerne erstmal um 6 Monate verlängern, da die Möglichkeit besteht im Frühjahr 2025 einen Betreuungsplatz zu bekommen. Wenn dies aber nicht klappt, würde ich nochmals um 6 Monate verlängern. Ist das möglich oder kann ich das letzte Jahr nicht aufteilen?
Danke schon mal für Ihre Antwort.
Viele liebe Grüße
Ela R.
von
elawald
am 21.05.2024, 11:49
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerung
Hallo,
ja das ist ohne Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Es gilt nicht als neuer Abschnitt.
Liebe Grüße NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2024
Antwort auf:
Elternzeit Verlängerung
Ja, du kannst die aktuelle Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers verlängern, musst die Verlängerung aber mindestens 7 Wochen vor Ablauf der aktuellen Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber anmelden.
Die zweite Verlängerung ist auch wieder mit der selben Frist ohne die Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
von
Dojii
am 21.05.2024, 13:22