Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit Verlängerung während Elternzeit

Frage: Elternzeit Verlängerung während Elternzeit

Christina33

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Guten Tag, wir haben 3 Fragen. Zu uns, Basiselterngeld 1 Jahr und unser Sohn ist 9 Monate alt. Vor der Schwangerschaft war ich Vollzeit beschäftigt. Nun läuft die Elternzeit im Dezember aus und wir überlegen, die Elternzeit zu verlängern. Zudem haben wir den Wunsch ein weiteres Kind zu bekommen und da ist uns wichtig, dass der Altersunterschied nicht zu groß ist.  1. Welche Frist muss man einhalten um die Elternzeit zu verlängern und kann der Arbeitgeber den Antrag ablehnen? 2. Wie sieht das finanziell aus, wenn man die Elternzeit 2 Monate ohne Einkommen verlängert und dann erneut schwanger wird? (Bei meinem Arbeitgeber bekommt man in der Schwangerschaft ab den ersten Tag direkt ein Beschäftigungsverbot.) Bekommt man dann das Vollzeitgehalt weiter bezahlt und das Elterngeld wird dann mit dem Vollzeitgehalt berechnet?  3. Wenn ich die Elternzeit auf zwei Monate jetzt verlänger, müsste ich meinen Arbeitgeber informieren, dass ich nach der Elternzeit meine Stunde von Vollzeit auf Teilzeit 80 Stunden reduziere. Wenn ich dann doch noch schwanger werde, hat das irgendwelche Nachteile? Bezüglich Elterngeld.    Vielen Dank im Voraus  LG. Christina Vogt     


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. 7 Wochen und nein 2. In der EZ von Kind 1 spielt ein BV keine Rolle. Sie bekommen dann keinen Lohn und können die EZ auch nicht abbrechen, um ein BV zu bekommen. 3. Sie können nicht mitteilen, dass Sie reduzieren. Sie können das beantragen( darum bitten. Einen Anspruch haben Sie, wenn der Betrieb mind 15 AN hat, Sie dort mind 6 Mo. arbeiten und keine wichtigen betrieblichen Belange entgegenstehen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Da du scheinbar nur ein Jahr EZ angemeldet hast, muss dein AG einer Verlängerung explizit zustimmen. BV kannst du nur in dem Umfang in Anspruch nehmen, wie du auch tatsächlich arbeiten kannst - also für die 80 std.


Ani123

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1) Wenn unter 2 Jahre EZ beim ersten Mal gemeldet wurde muss der Arbeitgeber bei einer direkten Verlängerung zustimmen. Die Meldefrist beträgt 7 Wochen. Meldet sich der Arbeitgeber binnen 4 Wochen nicht gilt es automatisch als genehmigt. Sollte er ablehnen können sie frühestens am 1. Tag nach der EZ neue EZ melden, welche frühestens 7 Wochen später beginnen kann. In den 7 Wochen müssen sie ihrem Arbeitgeber als Arbeitskraft in Vollzeit zur Verfügung stehen.  3) Wie lange sie die EZ verlängern bleibt ihnen überlassen. Wenn sie TZ in EZ arbeiten möchten müssen sie das mindestens 7 Wochen vorher melden. Ihr Arbeitgeber muss dem zustimmen. Lehnt er ab müssen sie ihm in Vollzeit zur Verfügung stehen. Sie haben die Möglichkeit TZ in EZ bei einem anderen Arbeitgeber tätig zu werden. Das muss ihr Arbeitgeber zustimmen. Vorteil von TZ in EZ ist bei einer erneuten Schwangerschaft können sie die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden und beziehen Mutterschaftsgeld in VZ. 2) Für ein BV muss das 1. Kind betreut sein, so dass bei Aufhebung von BV sie sofort wieder arbeiten können. Aufheben kann das BV der Arbeitgeber zu jederzeit sobald er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat. Bei vorzeitiger Beendigung der Schwangerschaft würde das BV auch enden. Wenn sie bei Aufhebung nicht sofort ihre Arbeit aufnehmen können und das mit fehlender Kinderbetreuung begründen kann ihr Arbeitgeber das bei ihrer Krankenkasse melden. Diese prüfen dann,ob es überhsupteine Betreuung gab. Sollte die Krankenkasse festlegen,  dass das nicht gegeben ist kann das Konsequenzen für sie haben, wie z. B. Rückzahlung des Gelde, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung und negative Auswirkungen auf das neue EG.  Tipp: Melden Sie beim nächsten Kibd 2 Jahre EZ. Sie können dann um das 3. Jahr EZ verlängern ohne Zustimmung des Arbeitgeber.  Zudem können Sie TZ in EZ beantragen. 


Christina33

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Viele Dank für die Antwort.   "In der EZ von Kind 1 spielt ein BV keine Rolle. Sie bekommen dann keinen Lohn und können die EZ auch nicht abbrechen, um ein BV zu bekommen." 1. Abbrechen wollen wir die EZ auch nicht, nur die Frage ist, was ist wenn ich die Elternzeit 2 Monate verlänger (unbezahlt) und in der Zeit Schwanger werde. Nach der Elternzeit müsste ich dann in ein BV rutschen. Wie sieht das dann mit dem Gehalt aus? Bekomm ich dann das Gehalt für Teilzeit oder Vollzeit?  2. Wie wird das Elterngeld dann berechnet? 


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