Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung der Elternzeit

Tasii_25

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Sehr geehrte Frau Bader, gerne würde ich meine Elternzeit verlängern. Bisher beantragt ist die Elternzeit bis zum Tag vor dem 2. Geburtstag des Kindes. Ich möchte meinen AG gerne so früh wie möglich über mangelnde Betreuungsmöglichkeiten informieren und um ein Jahr also bis 2026 verlängern. Ist das Zustimmungspflichtig beim 2. Antrag und muss man mehrere Gründe nennen?  Wäre eine Operation zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr eine Pflichtangabe?  Vielen Dank für Ihre Mühe. Viele Grüße  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es ist ohne ZUstimmung des AG möglich, die EZ zu verlängern, Frist 7 Wo. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben. Liebe Grüße NB


Dojii

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Dein Bindungszeitraum endet mit dem Tag vor dem zweiten Geburtstag.  Du kannst also die neue Elternzeit ganz normal mit einer Frist von mind. 7 Wochen schriftlich beim Arbeitgeber anmelden (ohne Begründung) und der kann das nicht ablehnen. 


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