Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternzeit die Möglichkeit diesen weiterhin zu bewahren, so wie es ohne Kurzarbeit möglich wäre? Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir dazu eine Antwort geben könnten und vllt sogar eine verlässliche Quelle, da man nichts dazu findet und auch das Arbeitsamt nur allgemeine Antworten parat hat. Viele Grüße, Liller