Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

bei 1. AG in Elternzeit, beim 2. in Teilzeit: Mutterschaftsgeld von beiden?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: bei 1. AG in Elternzeit, beim 2. in Teilzeit: Mutterschaftsgeld von beiden?

AndreaO

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Sehr geehrte Frau Bader, derzeit bin ich bei meinem Hauptarbeitgeber in Elternzeit. Ich habe mit dessen Genehmigung eine Nebentätigkeit in der Elternzeit begonnen. Nun bin ich erneut schwanger, das Kind wird innerhlab der Elternzeit geboren. Meinem Hauptarbeitgeber habe ich bereits die Unterbrechung der Elternzeit bekannt gegeben und er will mir nun das Muttschaftsgeld wie vor dem ersten Kind zahlen. Ich habe nun das ungewöhnliche Problem, dass auch mein Teilzeitarbeitgeber mir Mutterschutzgeld zahlen möchte, damit ich nicht kündigen muss und auch in der nächsten Elternzeit für ihn tätig sein kann. Geht das? Kann ich von beiden Mutterschaftsgeld beziehen? Ich habe mich bei der Krankenkasse erkundigt, die sagt, das wäre möglich. Mein erster Arbeitgeber sagt, er zahlt und wer noch zahlt ist egal. Ich bin trotzdem unsicher, ob ich nicht dem Teilzietarbeitgeber kündigen sollte, da mir dieses Konstrukt komisch vorkommt - aber natürlich bin ich froh, wenn ich den Job behalten kann. Ich bin sehr dankbar für Ihren Rat! Vielen Dank und freundliche Grüße Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die zweite Arbeit wird doch auf die EZ befristet sein? Dann endet sie automatisch u Sie haben keinen Anspruch. Liebe Grüße NB


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