Franzi!
Hallo Fr. Bader Ich habe im Juli 2017 einen Sohn bekommen und 3 Jahre Elternzeit beantragt, davon ein Jahr Elterngeld bekommen ! ( Vorher Vollzeit gearbeitet) Habe dann nach einem Jahr und drei Monaten wieder angefangen Teilzeit in EZ zu arbeiten und bin jetzt wieder schwanger nach 6 Monaten arbeiten ! Bin jetzt im Beschäftigungsverbot ! Meine Frage ist nun, sollte ich die Elternzeit zum Mutterschutz beenden und bekomme ich dann wieder mein altes Mutterschutzgeld wie beim ersten mal und bekomme ich trotzdem Elterngeld berechnet vom Teilzeitgehalt ? Lg
Hallo, selbstverständlich würde ich zum Beginn des neuen Mutterschutzes die erste Elternzeit beenden und dann das volle Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bekommen. Berechnungsgrundlage für das Elterngeld sind die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgeklammert werden Mutterschaftsgeld-Monate sowie Monate mit Elterngeld vom Kind eins bis zu dessen 14. Lebensmonat. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Ja du kannst auf einen Tag vor neuen Mutterschutz die ez beenden... Damit voller Zuschuss zum Mutterschaftsgeld Und ja für das neue Elterngeld zählt das Gehalt der Teilzeitbeschäftigung
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