Kirsche9
Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Mein zweites Kind müsste im September dieses Jahres kommen. (Da bin ich auch noch im Elternzeit) Ich habe gelesen, dass durch Beendigung der Elternzeit für mein erstes Kind und gleichzeitige Beantragung der Elternzeit für das zweite Kind (ab ein Tag vor der Mutterschutzzeit) ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld hätte. Die KK würde hierzu 13 € zahlen und den Rest der AG aufstocken. Ich würde in den kommenden Tagen bei einem Minijob (450€Basis) bei einem anderen AG (komplett anderer Branchenbereich) etwas aushelfen und etwas dazuverdienen wollen, das später bei der Elterngeldstelle die Monate nicht auf 0 € sondern wenigstens 450€ laufen. Meine Frage ist, trotz des Minijobs bekomme ich dann trotzdem von meinem ersten AG (da wo ich mich im Elternzeit befinde) mein Gehalt aufgestockt? Oder kann er sagen, dass der Minijob-AG es zahlen soll? (Sonst würde ich lieber dann beim Minijob absagen. Den der finanzielle Unterschied ist hoch.) Und wie läuft das ab, muss ich direkt ein Tag bevor ich in Mutterschutz komme den formlosen Brief beim AG abgeben? Oder geht es auch Monate davor? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, das kommt darauf an, ob der Minijob auf die EZ befristet ist - dann endet er u Sie bekommen daraus kein MG. Ansonsten ist die Frage, ob und in welchem Umfang der alte AG genehmigt hat (wahrscheinlich nur fpür die EZ) - dann müssen Sie den Minijob zum Ende der EZ kündigen, um den vollen Lohn vom AG 1 zu erhalten Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, Danke für Ihre Antwort weiter unten. Ja ich habe vor meinem ersten EU bis zum Mutterschutz voll gearbeitet. Das mache ich nun nicht mehr, sondern arbeite nur Stundenweise auf €400 Basis. Also zahlt mein AG nur den gesetzlichen Pflichtteil und ich bekomme von der KK nichts? Habe ich das richtig verstanden? Das wäre dann ...
Ich befinde mich derzeit im Erziehungsurlaub mit meinem ersten Kind. Nun bin ich erneut schwanger geworden. Habe ich im Erziehungsurlaub Anspruch auf erneutes Mutterschaftsgeld oder muß ich wieder arbeitstätig gemeldet sein ? Wenn ich direkt vom Erziehungsurlaub in den Mutterschutz gehe, welches Gehalt wird dann zur Berrechnung genutzt ? Das Gehalt ...
Mal angenommen beide Elternteile sind vollzeitbeschäftigt, haben aber jeweils beide nur ein Nettoeinkommen von je ca. 800€. Der Mann hat eine Eigentumswohnung (40qm) die er als Altersvorsorge vor 20 Jahren gekauft hat, jedoch gehen die Mieteinnahmen voll zur Abzahlung von Krediten drauf. Besteht dennoch Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder Kinderz ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich hier an Sie, weil ich leider von keiner anderen Stelle eine verbindliche Antwort erhalte, da mein Fall doch recht speziell gelagert ist. Aber erst einmal von vorne: Am 13.09.07 ist mein erstes Kind geboren. Zu dieser Zeit war ich gesetzlich krankenversichert. Das Mutterschaftsgeld für diese Geburt wu ...
Hallo Frau Bader, ich weiß, dass diese Frage schon 100mal gestellt wurde, aber irgendwie habe ich für meinen Fall keine passende Antwort gefunden! Mein Fall: Für meinen Sohn (geb. 30.01.13) habe ich EZ bis zum 29.01.16 beantragt und genehmigt bekommen! Nun bin ich sehr schnell wieder schwanger geworden und erwarte voraussichtlich am 17.08.14 ...
Guten Tag Frau Bader, vielleicht können Sie mir helfen: ich habe 3 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber. Ich bin während dieser Zeit nun (1 Kind geb Juli 2018, zweites Kind ET Feb 2021) erneut schwanger und frage mich ob ich erneuten Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe? Meinen Arbeitgeber habe ich eine Bescheinigung über die Schwangerschaf ...
Guten Tag, ich werde zum 1.10.21 einen neuen Job beginnen. Mein Mutterschutz beginnt am 16.12.2021. Ich werde also keine vollen drei Monate beim neuen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, was ja wohl für die Berechnung des Mutterschaftsgeld nötig ist? Mein jetziger Job endet am 31.8., den September bin ich arbeitslos. Zählt dieser Arbeitslos-Mona ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Die letzten 10 Beiträge
- Reitunfall
- Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe durch Nachbarn
- BESCHÄFTIGUNGS VERBOT
- Nach Elternzeit wieder schwanger
- Kind krank Beamte und gesetzlich Versicherte getrennt lebend
- Kindesunterhalt im WM 50:50 & Elternzeit
- Kindesunterhalt im WM 50:50 und beginnende Elternzeit
- BV nach Elternzeit
- Unterhaltsvorschuss
- Arbeitsverhältnis