Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch Mutterschaftsgeld / Krankenvers. / Familienvers. / Insolvenz AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Anspruch Mutterschaftsgeld / Krankenvers. / Familienvers. / Insolvenz AG

sandmaennchen2011

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich hier an Sie, weil ich leider von keiner anderen Stelle eine verbindliche Antwort erhalte, da mein Fall doch recht speziell gelagert ist. Aber erst einmal von vorne: Am 13.09.07 ist mein erstes Kind geboren. Zu dieser Zeit war ich gesetzlich krankenversichert. Das Mutterschaftsgeld für diese Geburt wurde problemlos abgewickelt. Hier habe ich drei Jahre Elternzeit beantragt. Am 26.03.10 habe ich erneut ein Kind bekommen. Mein Arbeitgeber hatte zu dieser Zeit bereits Insolvenz beantragt / bzw. der Betrieb ist dann auch eingestellt und bis heute nicht wieder aufgenommen worden. Als Mutterschaftsgeld habe ich von meiner damaligen Krankenkasse die gesetzlichen 13,00 Euro pro Tag erhalten. Soweit - sogut. Jetzt so langsam komme ich zu meinem eigentlichen Problem. Aufgrund der Insolvenz meines AG wurde ich außerordentlich per 31.08.10 gekündigt. Da mein Arbeitgeber bereits nicht mehr existierte, konnte ich dort keine Elternzeit beantragen. Bei der Bundesagentur für Arbeit teilte man mir mit, ich solle mich arbeitssuchend melden, wenn ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stünde. Da ich auch nach dieser Schwangerschaft plante, drei Jahre Elternzeit zu nehmen, bin ich bis heute nicht weiter tätig geworden. Ein Jahr nach der Geburt meines zweiten Kindes teile mir meine Krankenversicherung mit, ich müsste in die Familienversicherung zu meinem Mann wechseln, was ich dann auch tat, obwohl ich etwas verwundert war, da ja die drei Jahre Elternzeit noch nicht vorbei waren. Nun bin ich erneut schwanger und am 25.04. erwarten wir die Geburt unseres dritten Kindes. Lange Rede - kurzer Sinn: Besteht für mich ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder bekomme ich nichts, weil ich jetzt (zu Recht?) familienversichert bin und 2. auch nach der Geburt meines zweiten Kindes bis heute nicht arbeiten war? Oder hat der Gesetzgeber für Fälle wie meinen eine Sonderregelung vorgesehen, da ich ja unverschuldet keinen Arbeitgeber mehr habe... Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt... In jedem Fall danke ich Ihnen bereits jetzt für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie bekommen leider nur die Leistung nach www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüsse NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Danke für Ihre Antwort weiter unten. Ja ich habe vor meinem ersten EU bis zum Mutterschutz voll gearbeitet. Das mache ich nun nicht mehr, sondern arbeite nur Stundenweise auf €400 Basis. Also zahlt mein AG nur den gesetzlichen Pflichtteil und ich bekomme von der KK nichts? Habe ich das richtig verstanden? Das wäre dann ...

Ich befinde mich derzeit im Erziehungsurlaub mit meinem ersten Kind. Nun bin ich erneut schwanger geworden. Habe ich im Erziehungsurlaub Anspruch auf erneutes Mutterschaftsgeld oder muß ich wieder arbeitstätig gemeldet sein ? Wenn ich direkt vom Erziehungsurlaub in den Mutterschutz gehe, welches Gehalt wird dann zur Berrechnung genutzt ? Das Gehalt ...

Mal angenommen beide Elternteile sind vollzeitbeschäftigt, haben aber jeweils beide nur ein Nettoeinkommen von je ca. 800€. Der Mann hat eine Eigentumswohnung (40qm) die er als Altersvorsorge vor 20 Jahren gekauft hat, jedoch gehen die Mieteinnahmen voll zur Abzahlung von Krediten drauf. Besteht dennoch Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder Kinderz ...

Hallo Frau Bader, ich weiß, dass diese Frage schon 100mal gestellt wurde, aber irgendwie habe ich für meinen Fall keine passende Antwort gefunden! Mein Fall: Für meinen Sohn (geb. 30.01.13) habe ich EZ bis zum 29.01.16 beantragt und genehmigt bekommen! Nun bin ich sehr schnell wieder schwanger geworden und erwarte voraussichtlich am 17.08.14 ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit mit meinem ersten Kind. Mein zweites Kind müsste im September dieses Jahres kommen. (Da bin ich auch noch im Elternzeit) Ich habe gelesen, dass durch Beendigung der Elternzeit für mein erstes Kind und gleichzeitige Beantragung der Elternzeit für das zweite Kind (ab ein Tag vor der Mutte ...

Guten Tag Frau Bader, vielleicht können Sie mir helfen: ich habe 3 Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber. Ich bin während dieser Zeit nun (1 Kind geb Juli 2018, zweites Kind ET Feb 2021) erneut schwanger und frage mich ob ich erneuten Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe? Meinen Arbeitgeber habe ich eine Bescheinigung über die Schwangerschaf ...

Guten Tag, ich werde zum 1.10.21 einen neuen Job beginnen. Mein Mutterschutz beginnt am 16.12.2021. Ich werde also keine vollen drei Monate beim neuen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, was ja wohl für die Berechnung des Mutterschaftsgeld nötig ist? Mein jetziger Job endet am 31.8., den September bin ich arbeitslos. Zählt dieser Arbeitslos-Mona ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...

Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...