sandmaennchen2011
Sehr geehrte Frau Bader, ich wende mich hier an Sie, weil ich leider von keiner anderen Stelle eine verbindliche Antwort erhalte, da mein Fall doch recht speziell gelagert ist. Aber erst einmal von vorne: Am 13.09.07 ist mein erstes Kind geboren. Zu dieser Zeit war ich gesetzlich krankenversichert. Das Mutterschaftsgeld für diese Geburt wurde problemlos abgewickelt. Hier habe ich drei Jahre Elternzeit beantragt. Am 26.03.10 habe ich erneut ein Kind bekommen. Mein Arbeitgeber hatte zu dieser Zeit bereits Insolvenz beantragt / bzw. der Betrieb ist dann auch eingestellt und bis heute nicht wieder aufgenommen worden. Als Mutterschaftsgeld habe ich von meiner damaligen Krankenkasse die gesetzlichen 13,00 Euro pro Tag erhalten. Soweit - sogut. Jetzt so langsam komme ich zu meinem eigentlichen Problem. Aufgrund der Insolvenz meines AG wurde ich außerordentlich per 31.08.10 gekündigt. Da mein Arbeitgeber bereits nicht mehr existierte, konnte ich dort keine Elternzeit beantragen. Bei der Bundesagentur für Arbeit teilte man mir mit, ich solle mich arbeitssuchend melden, wenn ich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stünde. Da ich auch nach dieser Schwangerschaft plante, drei Jahre Elternzeit zu nehmen, bin ich bis heute nicht weiter tätig geworden. Ein Jahr nach der Geburt meines zweiten Kindes teile mir meine Krankenversicherung mit, ich müsste in die Familienversicherung zu meinem Mann wechseln, was ich dann auch tat, obwohl ich etwas verwundert war, da ja die drei Jahre Elternzeit noch nicht vorbei waren. Nun bin ich erneut schwanger und am 25.04. erwarten wir die Geburt unseres dritten Kindes. Lange Rede - kurzer Sinn: Besteht für mich ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder bekomme ich nichts, weil ich jetzt (zu Recht?) familienversichert bin und 2. auch nach der Geburt meines zweiten Kindes bis heute nicht arbeiten war? Oder hat der Gesetzgeber für Fälle wie meinen eine Sonderregelung vorgesehen, da ich ja unverschuldet keinen Arbeitgeber mehr habe... Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt... In jedem Fall danke ich Ihnen bereits jetzt für Ihre Antwort.
Hallo, Sie bekommen leider nur die Leistung nach www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüsse NB
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