HELsa
Hallo Frau Bader, Ich habe mir 3 Jahre Elternzeit genommen bin nach einem wieder auf Teilzeit arbeiten gegangen. Nun bin ich wieder schwanger und mein arbeitgeber würde mir direkt ein BV geben wenn ich Ihm das sage. Meine Frage ist würde ich wenn ich ein BV erteilt bekomme mein gehalt trotzdem bekommen? Lg
Hallo, Sie würden das bekommen, was Sie ohne das Beschäftigungsverbot bekommen würden. Also zur Zeit den Teilzeitlohn. Liebe Grüße NB
luvi
Hallo, Du wirst im BV das bekommen, was du auch verdienen würdest, d.h. bis zum Ende der Elternzeit Teilzeit Gehalt, später Vollzeit Gehalt (wenn das Baby nach Ende der EZ geboren wird). LG luvi
Felica
Ja, wenn es eine Begründung für das BV gibt, dann ja. bekommst halt bis Ende der EZ dein TZ-Gehalt, nach Ende der EZ dann VZ. Sollte der neue Mutterschutz von innerhalb der EZ beginnen, dann beende die laufende EZ zum neuen Mutterschutz. Damit gibt es dann Mutterschaftsgeld in Höhe VZ.
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