Sehr geehrte Frau Bader, zur Geburt meines 1. Sohnes habe ich 2 Jahre Elternzeit beantragt. Der Antrag hat zudem den Wunsch beinhaltet nach einem Jahr wieder 20 Stunden während der Elternzeit arbeiten zu kommen. Nachdem mein Sohn 6 Monate alt wurde entschieden wir uns, dass ich doch 32 Stunden anstatt 20 arbeiten möchte. Dies beantragte ich bei meinem Arbeitgeber. Dieser teilte mir mit, dass ich nur 20 beantragt hatte. Er kann mir voraussichtlich 25 Stunden anbieten. Die 32 Stunden muss er abklären und meldet sich Anfang August. Nun bin ich in der 14. SSW und traue mich noch nicht den Arbeitgeber darüber zu informieren, da ich ja noch keine eindeutige Antwort habe. Muss ich den Arbeitgeber über die Schwangerschaft schon informieren? Darf er einfach so die 32 Stunden ablehnen? Ist die Aussage "voraussichtlich 25 Stunden" ausreichend als schriftliche Bestätigung oder benötige ich einen extra Vertrag? Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
von isa2811 am 17.07.2023, 15:40