Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verdienst in elternzeit wieder schwanger und beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verdienst in elternzeit wieder schwanger und beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, Ich bin bis 01/2025 noch in elternzeit. Bis Januar 2023 bekomme ich elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich wollte eigentlich stundenweise arbeiten ab Februar. Dafür habe ich noch keinen änderungsvertrag unterschrieben.  Können Sie mir sagen, wie viel Geld ich jetzt bekomme? Wie vor der 1. Schwangerschaft? Oder dann Teilzeitgehalt? Irgendwie kann mir leider keiner so richtig Auskunft geben


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in einem Beschäftigungsverbot bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne erhalten würden. Liebe Grüße NB


Suomi

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Wenn Du noch im EZ bist bis 2025 kannst Du kein Geld aus dem VZ Vertrag bekommen, der ruht doch jetzt bis 01/2025. Höchstens für die reduzierte Stunden ab Februar, wenn das mit dem Arbeitgeber tatsächlich fix vereinbart war und Du es ggf nachweisen kannst. Die EZ beenden um ins BV zu gehen geht nicht.


3wildehühner

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Wie kannst du im Beschäftigungsverbot sein, wenn du aktuell gar nicht arbeitest? Wie kann es sein, dass du ab Februar Teilzeit arbeiten wolltest, aber bis heute noch keinen Vertrag unterschrieben hast? Heute ist der 30.1.23 und somit übermorgen der 1.2.23. Wenn du bis 2025 noch Elternzeit hast, greift auch erst danach dein alter Vertrag wieder. Du bekommst deshalb überhaupt kein Geld. Warum auch? Man darf nicht schlechter gestellt sein mit BV. Aber du hast gar keinen Vertrag über eine Teilzeitarbeit innerhalb der Elternzeit.


Dojii

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Anhand deiner Informationen komme ich zum gleichen Ergebnis wie meine Vorrednerinnen, du wirst ab Februar gar keinen Lohn im Beschäftigungsverbot bekommen, da du dich immer noch bis Januar 2025 in Elternzeit befindest.


MamaausM2

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Du weißt aber schon dass nur jemand Geld bekommt, der auch arbeitet.... Deine eigene Worte sind: ich wollte ab Februar wieder einsteigen... Ist da schon was vertraglich geregelt? Wieso hast du eigentlich ein BV, wenn du gar nicht arbeitest


cube

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Normalerweise würdest du das bekommen, was du auch ohne BV bekommen hättest - in deinem Fall also TZ-Gehalt während der EZ. Da du aber offenbar keinen Vertrag für deine TZ-Arbeit in EZ hast und es morgen eigentlich losgehen sollte ... vernute ich mal, du wirst nichts bekommen, da gar keine TZ fest vereinbart worden ist. Es sei denn, du hast Zeugen dafür, dass man dir die TZ in EZ fest zugesagt hat. Noch etwas: auf keinen Fall unterschreibst du für TZ in EZ einen Änderungsvertrag! Damit wäre dein ursprünglicher VZ-Vertrag nämlich hinfällig. Wenn, gibt es einen Vertragszusatz, in dem geregelt ist, dass die TZ auf die EZ beschränkt ist.


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