Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verdienst in elternzeit wieder schwanger und beschäftigungsverbot

Frage: Verdienst in elternzeit wieder schwanger und beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag, Ich bin bis 01/2025 noch in elternzeit. Bis Januar 2023 bekomme ich elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich wollte eigentlich stundenweise arbeiten ab Februar. Dafür habe ich noch keinen änderungsvertrag unterschrieben.  Können Sie mir sagen, wie viel Geld ich jetzt bekomme? Wie vor der 1. Schwangerschaft? Oder dann Teilzeitgehalt? Irgendwie kann mir leider keiner so richtig Auskunft geben


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, in einem Beschäftigungsverbot bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne erhalten würden. Liebe Grüße NB


Suomi

Beitrag melden

Wenn Du noch im EZ bist bis 2025 kannst Du kein Geld aus dem VZ Vertrag bekommen, der ruht doch jetzt bis 01/2025. Höchstens für die reduzierte Stunden ab Februar, wenn das mit dem Arbeitgeber tatsächlich fix vereinbart war und Du es ggf nachweisen kannst. Die EZ beenden um ins BV zu gehen geht nicht.


3wildehühner

Beitrag melden

Wie kannst du im Beschäftigungsverbot sein, wenn du aktuell gar nicht arbeitest? Wie kann es sein, dass du ab Februar Teilzeit arbeiten wolltest, aber bis heute noch keinen Vertrag unterschrieben hast? Heute ist der 30.1.23 und somit übermorgen der 1.2.23. Wenn du bis 2025 noch Elternzeit hast, greift auch erst danach dein alter Vertrag wieder. Du bekommst deshalb überhaupt kein Geld. Warum auch? Man darf nicht schlechter gestellt sein mit BV. Aber du hast gar keinen Vertrag über eine Teilzeitarbeit innerhalb der Elternzeit.


Dojii

Beitrag melden

Anhand deiner Informationen komme ich zum gleichen Ergebnis wie meine Vorrednerinnen, du wirst ab Februar gar keinen Lohn im Beschäftigungsverbot bekommen, da du dich immer noch bis Januar 2025 in Elternzeit befindest.


MamaausM2

Beitrag melden

Du weißt aber schon dass nur jemand Geld bekommt, der auch arbeitet.... Deine eigene Worte sind: ich wollte ab Februar wieder einsteigen... Ist da schon was vertraglich geregelt? Wieso hast du eigentlich ein BV, wenn du gar nicht arbeitest


cube

Beitrag melden

Normalerweise würdest du das bekommen, was du auch ohne BV bekommen hättest - in deinem Fall also TZ-Gehalt während der EZ. Da du aber offenbar keinen Vertrag für deine TZ-Arbeit in EZ hast und es morgen eigentlich losgehen sollte ... vernute ich mal, du wirst nichts bekommen, da gar keine TZ fest vereinbart worden ist. Es sei denn, du hast Zeugen dafür, dass man dir die TZ in EZ fest zugesagt hat. Noch etwas: auf keinen Fall unterschreibst du für TZ in EZ einen Änderungsvertrag! Damit wäre dein ursprünglicher VZ-Vertrag nämlich hinfällig. Wenn, gibt es einen Vertragszusatz, in dem geregelt ist, dass die TZ auf die EZ beschränkt ist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, meine Elternzeit endete lt Elterngeld am 23.09.2015. Damals hatte ich mit meinem AG die Elternzeit bis 31.10.2015 vereinbart. Nun bin ich aber erneut ins BV geschickt worden, da ich erneut schwanger bin. Wie verhält sich das denn jetzt mit der vereinbarten Elternzeit? Gilt das BV ab sofort oder erst nach dem 31.10.2015? He ...

Hallo Frau Bader, wenn ich in der Elternzeit (arbeite aber wieder bei AG in 20 Std!!!)schwanger werde bekomme ich dann weiterhin Gehalt wenn ich im Beschäftigungsverbot bin (vom Arzt verschrieben)? Kann mein AG während ich in der Elternzeit bei Ihm arbeite auch die Arbeit (wegen fehlendem Beschäftigungsbedarf)aufheben?oder ist es binden wen ...

Hallo Frau Bader, ich bin bis zum 28.02.2018 in Elternzeit. Mein Sohn wird dann 2 Jahre alt. Seit dem 01.03.2017 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber und in meiner Stelle (habe eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag erhalten). Ab dem 01.03.18 tritt mein Vollzeitvertrag wieder in Kraft. Nun meine Frage: ich möchte gerne (wenn e ...

hallo liebe frau bader, ich hatte im august 17 die 2. fg und bin seitdem wegen der psyche krankgeschrieben. bekomme also krankengeld. nun bin ich in der 8. woche wieder schwanger und meine frauenärztin würde mir beim nächsten termin, in 2 wochen, das beschäftigungsverbot ausstellen. (hatte ich wegen zu viel psychischen stress/ und blutungen auf ...

Hallo, ich habe so eine ähnliche Frage hier schonmal gesehen. Passt aber nicht ganz zu meiner Situation. Also... mein Sohn ist fast 15 Monate alt. Geboren am 14.10.2016 Ich hatte ein Jahr Elternzeit. Mit den üblichen ca 64 % von meinem Vollzeitjobgehalt als Elterngeld. Ich habe um 6 Monate verlängert (aus diversen Umständen leider nötig) und die ...

Sehr geehrte Frau Bader, im Dezember 2020 endet meine Elternzeit. In den Monaten Oktober und November habe ich bereits mit einem Vertrag - befristet bis zum Ende der Elternzeit- als geringfügig Beschäftigte bei meinem Arbeitgeber gearbeitet (Pflege im Krankenhaus). Nun bin ich wieder schwanger und werde bei Bekanntgabe, durch meinen Arbeitgeber dir ...

Hallo, die EZ ist beendet. Ich fühle mich nicht mehr wohl, habe Bauch-/Kopfschmerzen seit letzter Woche, aufgrund der Anzeige beim Jugendamt, von meinem Arbeitgeber. Mein Hausarzt hat schon gesagt, es sei Schikane/unverschämt. Er konnte es nicht glauben. Würde dies ausreichen oder nicht, für Anzeige und BV (wenn das BV überhaupt möglic ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo, ich habe eine Frage zum Beschäftigungsverbot. Ich bin in einem Unternehmen, indem man ab Tag 1 der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhält. Aktuell bin ich noch in Elternzeit arbeite aber in Elternzeit-Teilzeit. Wenn ich jetzt wieder schwanger werden würde, und meine Elternzeit deswegen vorzeitig beende, steht mir dann das Geh ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau hat den Job gewechselt und noch keinen tag in der neuen Arbeit gearbeitet. 2tage bevor ihr Arbeitsverhältniss/1.Arbeitstag war ist uns mitgeteilt worden das sie schwanger ist und wir haben das dem neuen Arbeitgeber gleich mitgeteilt.  Dieser hat ihr gleich ein beschäftigungsverbot ausgestellt, da es ein pfle ...