Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

In Elternzeit wieder schwanger - Beschäftigungsverbot

Frage: In Elternzeit wieder schwanger - Beschäftigungsverbot

Kalinka13

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Liebe Frau Bader, meine Elternzeit endete lt Elterngeld am 23.09.2015. Damals hatte ich mit meinem AG die Elternzeit bis 31.10.2015 vereinbart. Nun bin ich aber erneut ins BV geschickt worden, da ich erneut schwanger bin. Wie verhält sich das denn jetzt mit der vereinbarten Elternzeit? Gilt das BV ab sofort oder erst nach dem 31.10.2015? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Liebe Grüße


Sternenschnuppe

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Nach dem 31.10. , vorher arbeitest Du ja nicht.


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