lunafoxx1
hallo liebe frau bader, ich hatte im august 17 die 2. fg und bin seitdem wegen der psyche krankgeschrieben. bekomme also krankengeld. nun bin ich in der 8. woche wieder schwanger und meine frauenärztin würde mir beim nächsten termin, in 2 wochen, das beschäftigungsverbot ausstellen. (hatte ich wegen zu viel psychischen stress/ und blutungen auf der arbeit in der letzten ss auch schon bekommen.) wollte sie nun fragen ob ich dann im bv mein komplettes gehalt von meinem Chef wieder bekomme oder wie sich das berechnet? und wie sich danach das elterngeld berechnet? vielen dank für ihre hilfe lg luna
Hallo, die erste Frage ist, ob Sie auch weiterhin krankgeschrieben gewesen wären. dann geht die Krankschreibung der AU vor. Die zweite ist, ob das Beschäftigungsverbot das richtige Mittel ist. Bei Blutungen ist die Krankschreibung das richtige Mittel. Liebe Grüße NB
malini
Wärst du denn ohne Schwangerschaft wieder arbeitsfähig? Eine Krankschreibung geht dem BV vor. D.h., wenn du ohne Schwangerschaft nicht arbeiten würdest, bleibts bei der Krankschreibung.
Mitglied inaktiv
Solange du weiter krankgeschrieben bist, ist das BV gar nicht relevant. Die AU hat Vorrang, und du wirst weiterhin Krankengeld beziehen.
lunafoxx1
ok danke schon mal für eure antworten. bin aber dann nicht mehr krankgeschrieben, sondern bekomme dann von meiner frauenärztin das bv. krankschreibung bis 31.12.17 und bv wahrscheinlich ab 21.12.17. dann gilt das bv oder? lg luna
malini
Das BV kann erst ab Ende der Krankschreibung ausgestellt werden und auch nur, wenn der Grund für die AU wegfällt. Die Krankenkassen kontrollieren BVs mittlerweile und ich kann mir vorstellen, gerade dann genauer, wenn eine AU in ein BV übergeht.
Mitglied inaktiv
Das geht nur, wenn du tatsächlich wieder arbeitsfähig bist. Das ist die Voraussetzung für ein BV. Wenn du hier mogelst, kann es teuer werden!
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