Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

krankengeld - jetzt wieder schwanger - nun beschäftigungsverbot

Frage: krankengeld - jetzt wieder schwanger - nun beschäftigungsverbot

lunafoxx1

Beitrag melden

hallo liebe frau bader, ich hatte im august 17 die 2. fg und bin seitdem wegen der psyche krankgeschrieben. bekomme also krankengeld. nun bin ich in der 8. woche wieder schwanger und meine frauenärztin würde mir beim nächsten termin, in 2 wochen, das beschäftigungsverbot ausstellen. (hatte ich wegen zu viel psychischen stress/ und blutungen auf der arbeit in der letzten ss auch schon bekommen.) wollte sie nun fragen ob ich dann im bv mein komplettes gehalt von meinem Chef wieder bekomme oder wie sich das berechnet? und wie sich danach das elterngeld berechnet? vielen dank für ihre hilfe lg luna


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, die erste Frage ist, ob Sie auch weiterhin krankgeschrieben gewesen wären. dann geht die Krankschreibung der AU vor. Die zweite ist, ob das Beschäftigungsverbot das richtige Mittel ist. Bei Blutungen ist die Krankschreibung das richtige Mittel. Liebe Grüße NB


malini

Beitrag melden

Wärst du denn ohne Schwangerschaft wieder arbeitsfähig? Eine Krankschreibung geht dem BV vor. D.h., wenn du ohne Schwangerschaft nicht arbeiten würdest, bleibts bei der Krankschreibung.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Solange du weiter krankgeschrieben bist, ist das BV gar nicht relevant. Die AU hat Vorrang, und du wirst weiterhin Krankengeld beziehen.


lunafoxx1

Beitrag melden

ok danke schon mal für eure antworten. bin aber dann nicht mehr krankgeschrieben, sondern bekomme dann von meiner frauenärztin das bv. krankschreibung bis 31.12.17 und bv wahrscheinlich ab 21.12.17. dann gilt das bv oder? lg luna


malini

Beitrag melden

Das BV kann erst ab Ende der Krankschreibung ausgestellt werden und auch nur, wenn der Grund für die AU wegfällt. Die Krankenkassen kontrollieren BVs mittlerweile und ich kann mir vorstellen, gerade dann genauer, wenn eine AU in ein BV übergeht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das geht nur, wenn du tatsächlich wieder arbeitsfähig bist. Das ist die Voraussetzung für ein BV. Wenn du hier mogelst, kann es teuer werden!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, meine Elternzeit endete lt Elterngeld am 23.09.2015. Damals hatte ich mit meinem AG die Elternzeit bis 31.10.2015 vereinbart. Nun bin ich aber erneut ins BV geschickt worden, da ich erneut schwanger bin. Wie verhält sich das denn jetzt mit der vereinbarten Elternzeit? Gilt das BV ab sofort oder erst nach dem 31.10.2015? He ...

Hallo Frau Bader, wenn ich in der Elternzeit (arbeite aber wieder bei AG in 20 Std!!!)schwanger werde bekomme ich dann weiterhin Gehalt wenn ich im Beschäftigungsverbot bin (vom Arzt verschrieben)? Kann mein AG während ich in der Elternzeit bei Ihm arbeite auch die Arbeit (wegen fehlendem Beschäftigungsbedarf)aufheben?oder ist es binden wen ...

Hallo Frau Bader, ich bin bis zum 28.02.2018 in Elternzeit. Mein Sohn wird dann 2 Jahre alt. Seit dem 01.03.2017 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber und in meiner Stelle (habe eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag erhalten). Ab dem 01.03.18 tritt mein Vollzeitvertrag wieder in Kraft. Nun meine Frage: ich möchte gerne (wenn e ...

Hallo, ich habe so eine ähnliche Frage hier schonmal gesehen. Passt aber nicht ganz zu meiner Situation. Also... mein Sohn ist fast 15 Monate alt. Geboren am 14.10.2016 Ich hatte ein Jahr Elternzeit. Mit den üblichen ca 64 % von meinem Vollzeitjobgehalt als Elterngeld. Ich habe um 6 Monate verlängert (aus diversen Umständen leider nötig) und die ...

Sehr geehrte Frau Bader, im Dezember 2020 endet meine Elternzeit. In den Monaten Oktober und November habe ich bereits mit einem Vertrag - befristet bis zum Ende der Elternzeit- als geringfügig Beschäftigte bei meinem Arbeitgeber gearbeitet (Pflege im Krankenhaus). Nun bin ich wieder schwanger und werde bei Bekanntgabe, durch meinen Arbeitgeber dir ...

Guten Tag, Ich bin bis 01/2025 noch in elternzeit. Bis Januar 2023 bekomme ich elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich wollte eigentlich stundenweise arbeiten ab Februar. Dafür habe ich noch keinen änderungsvertrag unterschrieben.  Können Sie mir sagen, wie viel Geld ich jetzt bekomme? Wie vor der 1. Schwan ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...