Renalein
Hallo, ich habe so eine ähnliche Frage hier schonmal gesehen. Passt aber nicht ganz zu meiner Situation. Also... mein Sohn ist fast 15 Monate alt. Geboren am 14.10.2016 Ich hatte ein Jahr Elternzeit. Mit den üblichen ca 64 % von meinem Vollzeitjobgehalt als Elterngeld. Ich habe um 6 Monate verlängert (aus diversen Umständen leider nötig) und die aus Ersparnissen finanziert. Nun planen wir ein weiteres Kind. Wir haben nun Anfang Januar... Mitte April müsste ich wieder arbeiten. Wenn ich schwanger werde, wird sehr wahrscheinlich wieder ein Beschäftigungsverbot anfallen. Nun zwei Situationen: 1) FALLS es in der Elternzeit passieren solte, dass ich schwanger werde... und dann nicht arbeiten kann... was steht mir dann später als Eltergeld zu? 2) Wenn ich wieder arbeiten gehe... und nach kurzer Zeit schwanger werde. Was wird dann berücksichtigt für das Elterngeld? Ich hoffe, das war verständlich ;) Danke schonmal!
Hallo, bitte berücksichtigen Sie, dass sich die Gesetzeslage geändert hat und der Arbeitgeber versuchen soll, Sie umzusetzen, bevor er ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Sie müssen also auf jeden Fall damit rechnen, dass Sie arbeiten und ihr Kind von jemand anderem betreut wird. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM des Kindes) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Du brauchst auf jeden fall dann ab April eine Kinderbetreuung, ohne diese hast du ein Problem. Sollte das der Grund wegen der Verlängerung gewesen sein. Ansonsten, wenn deine EZ endet und du wieder voll einsteigen kannst, bekommst du entsprechend deines Vertrages auch dein Gehalt. Dein AG muss dann neu prüfen ob die Voraussetzungen für ein erneutes BV überhaupt noch gegeben sind - die Gesetze haben sich dazu verschärft. EG wird danach gerechnet was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug verdient hast. das du in EZ warst ist ohne Belang. Lediglich werden bis zu 12 Monate EG bzw bis zu 14 Monate EG Plus ausgeklammert, Da du, wenn du jetzt schwanger werden würdest, einige Nullrunden hast, dürfte es deutlich geringer ausfallen. Also evtl besser noch warten mit der erneuten Schwangerschaft falls ihr auf das höhere EG angewiesen seit.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, meine Elternzeit endete lt Elterngeld am 23.09.2015. Damals hatte ich mit meinem AG die Elternzeit bis 31.10.2015 vereinbart. Nun bin ich aber erneut ins BV geschickt worden, da ich erneut schwanger bin. Wie verhält sich das denn jetzt mit der vereinbarten Elternzeit? Gilt das BV ab sofort oder erst nach dem 31.10.2015? He ...
Hallo Frau Bader, wenn ich in der Elternzeit (arbeite aber wieder bei AG in 20 Std!!!)schwanger werde bekomme ich dann weiterhin Gehalt wenn ich im Beschäftigungsverbot bin (vom Arzt verschrieben)? Kann mein AG während ich in der Elternzeit bei Ihm arbeite auch die Arbeit (wegen fehlendem Beschäftigungsbedarf)aufheben?oder ist es binden wen ...
Hallo Frau Bader, ich bin bis zum 28.02.2018 in Elternzeit. Mein Sohn wird dann 2 Jahre alt. Seit dem 01.03.2017 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber und in meiner Stelle (habe eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag erhalten). Ab dem 01.03.18 tritt mein Vollzeitvertrag wieder in Kraft. Nun meine Frage: ich möchte gerne (wenn e ...
hallo liebe frau bader, ich hatte im august 17 die 2. fg und bin seitdem wegen der psyche krankgeschrieben. bekomme also krankengeld. nun bin ich in der 8. woche wieder schwanger und meine frauenärztin würde mir beim nächsten termin, in 2 wochen, das beschäftigungsverbot ausstellen. (hatte ich wegen zu viel psychischen stress/ und blutungen auf ...
Sehr geehrte Frau Bader, im Dezember 2020 endet meine Elternzeit. In den Monaten Oktober und November habe ich bereits mit einem Vertrag - befristet bis zum Ende der Elternzeit- als geringfügig Beschäftigte bei meinem Arbeitgeber gearbeitet (Pflege im Krankenhaus). Nun bin ich wieder schwanger und werde bei Bekanntgabe, durch meinen Arbeitgeber dir ...
Guten Tag, Ich bin bis 01/2025 noch in elternzeit. Bis Januar 2023 bekomme ich elterngeld. Jetzt bin ich wieder schwanger und im Beschäftigungsverbot. Ich wollte eigentlich stundenweise arbeiten ab Februar. Dafür habe ich noch keinen änderungsvertrag unterschrieben. Können Sie mir sagen, wie viel Geld ich jetzt bekomme? Wie vor der 1. Schwan ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung