Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende Elternzeit, wieder schwanger, Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ende Elternzeit, wieder schwanger, Beschäftigungsverbot

Nina31

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Hallo Frau Bader, ich bin bis zum 28.02.2018 in Elternzeit. Mein Sohn wird dann 2 Jahre alt. Seit dem 01.03.2017 arbeite ich Teilzeit in Elternzeit bei meinem Arbeitgeber und in meiner Stelle (habe eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag erhalten). Ab dem 01.03.18 tritt mein Vollzeitvertrag wieder in Kraft. Nun meine Frage: ich möchte gerne (wenn es klappt) Anfang nächsten Jahres wieder schwanger werden und würde auch direkt wieder ins Beschäftigungverbot kommen - wie sieht dann meine finanzielle Lage aus? Welches Geld steht mir im Beschäftigungsverbot zu und woraus errechnet sich das Elterngeld für das 2. Kind? Ich bin mir unsicher, weil ich gehört habe, dass sich das Geld im Beschäftigungsverbot aus dem Gehalt von den 3 Monaten davor errechnet?! Das wäre ja dann aber nur das Gehalt aus meiner jetzigen Teilzeittätigkeit obwohl ich ja dann ab März wieder voll beschäftigt wäre. Vielen lieben Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Den Mutterschaftslohn bekommen Sie ind er Höhe, in der Sie den Lohn bekommen würden 2.Das EG bestimmt sich nach dem Lohn der letzten 12 Mo vor der Geburt. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Es wird in Kürze ein neu gestaltetes Mutterschutzgesetz geben, nachdem Beschäftigungsverbote nicht mehr einfach ausgesprochen werden können, sondern erst nachdem alle anderen Möglichkeiten nachweislich ausgeschöpft worden sind. Beschäftigungsverbote sollten dann eher die Ausnahme, nicht mehr die Regel für bestimmte Berufsgruppen sein. Wenn du diese Familienplanung beabsichtigst, dann musst du auf jeden Fall zwei Dinge einplanen: - die Absicht/Bereitschaft auch schwanger beim AG zu arbeiten, wenn ggf. auch mit Ersatztätigkeit - einen Betreuungsplatz für die volle Arbeitszeit nachweisen können. Arbeitsvertrag heißt Lohn gegen Arbeit, die arbeitsvertragliche Treuepflicht der Arbeitnehmerin setzt voraus, dass diese Arbeitsleistung prinzipiell zur Verfügung gestellt wird.


Nina31

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Danke, dessen bin ich mir bewusst. Aber angenommen ich bekomme das Beschäftigungsverbot - wie wirkt sich das Ganze finanziell aus?


Mitglied inaktiv

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Das hört sich für mich wenig überzeugend an, weil du schreibst: "würde auch direkt wieder ins Beschäftigungverbot kommen". Du bekommst im BV - falls du denn eins bekommst, was jedesmal eine Einzelfallentscheidung ist - immer dasselbe Gehalt wie ohne BV, wenn du tatsächlich auch arbeitest.


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