Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin Beamtin beim Land NRW. Ich war bis Ende Juni 21 in Elternzeit von meinem ersten Kind (geb. April 20). Im Juli und August war ich dann Vollzeit arbeiten. Habe dann auf Teilzeit (25 Std pro Woche) runtergestuft. Ich hatte bei der für Personal zuständigen Stelle vorher angefragt wo der Unterschied zwischen normaler Teilzeit und Elternzeit in Teilzeit liegt. Leider wurde ich nicht richtig aufgeklärt und habe eine normale Teilzeit beantragt. Mein Mutterschutz für das zweite Kind begann am 24.05.22. Da ich ja nicht in Elternzeit war, habe ich während des Mutterschutzes nur mein Teilzeitgehalt erhalten. Jetzt im Nachhinein habe ich erst mitbekommen, dass ich mit Teilzeit in Elternzeit und Beendigung der Elternzeit vor Beginn des Mutterschutzes mein Vollzeitgehalt während des Mutterschutzes erhalten hätte. Besteht noch irgendeine Möglichkeit dies nachträglich zu ändern? Mir sind so mehrere Tausend Euro verloren gegangen und mir wurde vom Personalrat bestätigt, dass unsere für Personalangelegenheiten zuständige Stelle mich hätte richtig beraten müssen.
Hallo, da räume ich Ihnen keine Chancen ein. Sie hätten sich informieren müssn. Liebe Grüße NB
misses-cat
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, ist hart aber ist leider so
Ally79
Tatsächlich findet man diese Informationen überall ziemlich gut erklärt, wenn man sich informiert. Als Beamtin hat man durchaus eine Informationspflicht und Holschuld.
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