Nadja1985
Hallo, seit Anfang des Jahres bis Mitte Februar befand ich mich im Mutterschutz und seitdem bis Ende des Jahres in Elternzeit und bekomme Elterngeld. Im April habe ich Urlaubsgeld in Form einer Einmalzahlung erhalten und diesen Monat Weihnachtsgeld in Form einer Einmalzahlung. Dieses wurde vom Arbeitgeber Brutto ausgezahlt. Muss ich dieses Geld nächstes Jahr beim Finanzamt nachträglich versteuern? Muss ich eine Steuererklärung abgeben? (unverheiratet) oder kann ich dieses Geld in vollem Umfang behalten?
Hallo, man muss für das laufende Jahr eine Einkommensteuererklärung abgeben. Inwieweit Sie Steuern zahlen müssen hängt von der Höhe der Zahlungen ab. Liebe Grüße NB
ALF0709
muss man eine Steuererklärung abgeben und ja, das muss nachträglich versteuert werden. Könnte zu einer Steuernachzahlung deinerseits führen.
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