Mina1986
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von der Kündigung, da ich sehr sehr lange überlegen musste und ich mich vor kurzem entschieden habe. 1-wann kann ich kündigen damit ich nach meinem Urlaub nicht arbeiten gehen muss? 2-welche Nachtteile bekomme ich? (z.B Urlaub wird mir weggenommen, Prämien nicht ausgezahlt, kein Weihnachtsgeld, keine Lohnweiterzahlung...) Worauf muss ich bei der Kündigung achten? herzlichen Dank. Jasmina
Hallo, ich kenne Ihren Arbeitsvbertrag/ den TV nicht. Ansonsten gilt § 622 BGB, abhängig von der Dauer Betriebszugehörigkeit. Liebe Grüße NB
WonderWoman
ein blick in den vertrag erleichtert die rechtsfindung
mela_mit_alex
guck im vertrag welche kündigungsfristen du hast...
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