Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigung nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigung nach Elternzeit

Hamburgerin1601

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Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat meine Urlaubsansprüche für die Elternzeit gekürzt. Meine Elternzeit endet am 13.05.2022, mein Arbeitgeber hat bereits eine Kündigung zu Ende Mai angekündigt. Ich arbeite 5 Tage/ Woche und habe 30 Tage Urlaubsanspruch, wieviel Urlaub steht mir für das Jahr 2022 zu?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der AG darf erst nach der EZ kündigen. Lesen Sie wegen der Fristen im § 622 BGB. Dementsprechend ist der Urlausbanspruch. Liebe Grüße NB


Suomi

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Kommt auch auf Deine Kündigungsfrist an. Wie ist die?


Hamburgerin1601

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Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate


Bone

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Hast du der Kündigung widersprochen? Die ist so nicht rechtens. Außer das gewerbeamt hat dieser zugestimmt. Dein AG hätte dir die Kündigung erst am ersten Arbeitstag geben dürfen und dann mit den vertraglichen Fristen. Üblicherweise bedeutet das 4 Wochen kündigungsfrist zum Monatsende, damit dürfte die Kündigung erst zum 30.06.22 sein. Wenn du der Kündigung aber nicht widersprichst, gilt sie als angenommen. Kann dann zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld führen.


Bone

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Gerade gelesen das 3 Monate, dann noch später. Mit entsprechenden Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung, unter Umständen auch ohne das du für diese arbeiten musst bei bezahlter Freistellung.


Mitglied inaktiv

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Dein Arbeitgeber darf dir erst nach der Elternzeit kündigen. Dann hast du für Mai Juni Juli August Anspruch auf Urlaub


Mitglied inaktiv

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Zu Ende Mai, bedeutet ja dass er während der Elternzeit dir kündigt. Das darf er nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde.


Hamburgerin1601

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Lieben Dank für eure Antworten, mein Arbeitgeber hat mir mündlich angekündigt das er mich nicht weiter beschäftigen wird. Eine schriftliche Kündigung habe ich noch nicht erhalten. Da ich ja in der zweiten Jahreshälfte gekündigt werde müsste ich doch Urlaubsanspruch von Mai bis Jahresende haben oder?


Mitglied inaktiv

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Du hast bei einer Kündigung in der zweiten Jahreshälfte Anspruch auf den mindesturlaub, das sind 20 Tage


Mitglied inaktiv

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Lies dir das Mal durch: https://gks-rechtsanwaelte.de/aktuelles/kuendigung-urlaubsanspruch-pro-rata-temporis/#:~:text=Beendigung%20des%20Arbeitsverh%C3%A4ltnisses%20innerhalb%20der%20zweiten%20Jahresh%C3%A4lfte,H%C3%B6he%20von%20zumeist%2020%20Tagen.


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