Hallo Frau Bader,
Ich hatte Ihnen vor einigen Tagen schonmal eine Frage gestellt. Da ich nach mein Elternzeit nicht mehr Vollzeit arbeiten soll ich mein Vollzeit Vertrag kündigen. Ich arbeite bei dem Arbeitgeber auf Minijob Basis. Jetzt meine Frage, kann ich bzw. soll ich in die Kündigung schreiben das ich einen Arbeitszeugnis haben möchte ? Mein Chef hat mir gesagt das ich jederzeit wieder mehr arbeiten kann.
Danke
Mit freundlichen Gruß
von
Miki88
am 30.06.2021, 07:23
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Hallo,
ja, Sie haben Anspruch auf ein Zeugnis.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2021
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
ich verstehe das nicht. du sollst kündigen kannst abe jederzeit mehr arbeiten? warum ändert ihr den vertrag nicht? warst nicht du das wo die elternzeit ausgelaufen ist und keiner hats gemerkt? das ist alles sehr seltsam, ich wäre da vorsichtig. wenn DU kündigst bekommst du eine sperre.
wie stellt ihr euch das vor? du kündigst und bewirbst dich neu mit mehr stunden?
sorry für die fragen :-)
von
mellomania
am 30.06.2021, 07:58
Antwort auf:
Kündigung nach Elternzeit
Wenn du nicht mehr Vollzeit arbeiten kannst, musst DU kündigen.
Und über den Mini job mit dem Zusatz für mehr Stunden würde ich mir einen Vertrag geben lassen. Hatte Frau Bader ja auch geschrieben.
von
MamaausM
am 30.06.2021, 08:28