Kirschsaftlady
Hallo, Ich war seit Januar 2023 zunächst im Beschäftigungsverbot, dann in Mutterschutz und bin nun in Elternzeit, welche offiziell bis 08.02.25 andauert. Ab 01.09.24 werde ich Teilzeit in Elternzeit mit 4x6 Stunden pro Woche arbeiten, was auch schon vertraglich bestätigt ist. Nun habe ich laut Personalabteilung 30 Tage Resturlaub, die ich während Beschäftigungsverbot und Mutterschutz (in Vollzeit) angesammelt habe. Die Personalabteilung ist nun der Meinung, dass ich diesen nur nehmen darf, wenn ich Vollzeit arbeite, da man keinen Vollzeit-Urlaub in Teilzeit nehmen dürfe. Meines Erachtens nach ist dies nicht zutreffend, zumal ja auch sein könnte, dass ich nach meiner Elternzeit in Teilzeit weiter arbeiten werde und nie wieder VZ. Dann könnte ich diesen Urlaub ja niemals nehmen. Gibt es hierzu eine entsprechende Gesetzgebung? Vielen Dank!
Hallo, der AG hat recht. Wenn Sie nicht wieder VZ arbeiten, kann man es dann im Dreisatz runterrechnen. Liebe Grüße NB
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