Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterrichtungspflicht & Urlaub

Frage: Unterrichtungspflicht & Urlaub

spanien1979

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Dezember alleinerziehend mit 2 Kindern (11&14). Die Kinder wohnen ausschließlich bei mir. Seit dem Auszug meines Mannes verweigern die Kinder den Kontakt zum Vater komplett. Hintergrund ist, dass er sich das letzte Jahr hier sehr heftig aufgeführt hat (Beleidigungen, tage- bzw. wochenlanges Schweigen, Jähzornausbrüche, zuletzt Androhen von körperlicher Gewalt und Beleidigungen). Der Vater meldet sich ca. 1 Mal die Woche per whatapp bei den Kindern. Angerufen hat er sie noch nie. Die Kinder antworten nicht auf die Nachrichten. Ich stehe einem Kontakt nicht im Wege und sage den Kindern regelmäßig, dass sie jederzeit Kontakt mit ihrem Vater haben und / oder ihn sehen können, wann immer sie das wollen. Mein Mann fordert mich immer wieder auf, meiner Wohlverhaltenspflicht nachzukommen und die Kinder ihm zuzuführen. Wie das gehen soll gegen den sehr nachdrücklich geäußerten Willen der Kinder (beide sind inzwischen größer als ich), weiß ich echt nicht. Ich kann sie ja nicht wie ein Baby auf den Armnehmen und hintragen. Was mich sehr belastet ist, dass mein Mann dauernd mich mit rüden Nachrichten auffordert, ihm Informationen zu den Kinder zukommen zu lassen. Er will jedes Dokument aus der Schule "vollständig und unverzüglich" bekommen. Damit meint er wirklich alles. Also auch so Nachrichten wie z.B. morgen ist anstelle von Mathe Latein usw. Also Dinge, die für ihn völlig egal sind. Ich werde dadurch gezwungen, dauernd meinen Ex zu kontaktieren und mich mit ihm zu beschäftigen. Damit komme ich einfach hier nicht zur Ruhe, da der nötige Abstand fehlt. Ich möchte ihm zukünftig nur noch das wichtigste mitteilen (also Zeugnisse, anstehende Klassenfahrten usw.). Auch macht er mir wegen Reisen Probleme. Ich möchte in den Osterferien mit den Kindern ein paar Tage nach Hamburg fahren. Dafür habe ich vor einer Hotelsuche und Buchung um sein Einverständnis gebeten. Er hat es verweigert und fordert jede Menge Informationen, weil er es prüfen will. Er will wissen, welche Transportmittel ich nehme, welches Hotel, ob ich das Stadtgebiet von Hamburg verlassen, ob weitere Aufsichtspersonen dabei sind.... Nur wenn er alle Informationen hat, wird er es prüfen und mir dann seine Entscheidung mitteilen. Dasselbe mit einer Reise im Januar (Skiurlaub - wie jedes Jahr) in die Schweiz. Hier verweigert er eine Zustimmung komplett und meinte, es hätte keine Eile mit der Buchung. Doch, hat es, da sonst alles ausgebucht ist. Jetzt habe ich gelesen, dass ich für beide Reisen seine Zustimmung gar nicht brauche, da er ja keinen Umgang hat und die Reiseziele sicher sind.  Ich würde beide Reisen so gerne buchen ...   Vielen Dank für Ihre Antwort und herzliche Grüße    


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Für derartige Urlaube brauchen Sie seine Zustimmung nicht. 2. Setzen Sie sich mit dem Jugendamt in Verbindung, wenn Sie glauben, er könnte klagen. In diesem Fall kann das JA versuchen, zu vermitteln. Wichtig ist zu wissen, dass die Kinder (insbesondere das Ältere) langsam an die Alters-Grenze kommen - wenn sie keinen Umgang wollen, wird man sie nicht zwingen. Liebe Grüße NB


Sue_Ellen

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es ist richtig, du brauchst seine zustimmung nicht. wenn der mann sich nicht zu benehmen weiß, blockiere ihn! frag ihn nichts mehr, lass ihn auflaufen!


Ani123

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Sie brauchen seine Zustimmung für die Urlaube nicht. Teilen sie ihm nur das Wichtigste mit. So wie sie schrieben z. B. Zeugnisse, Klassenfahrten, Gesundheitliches (z. B. Ergebnis der U-Untersuchung,  anstehende Operationen). Alles andere ist irrelevant. Fordert er mehr soll er es fordern. Umsetzen müssensie das nicht. Bis jetzt hat er es bei ihnen gefordert, aber nie z. B. beim Jugendamt. Anwaltlich forderte er auch nichts von ihnen. Es scheint so als würde er vieles fordern, aber mehr auch nicht. Daher soll er weitere Schritte gehen wenn er das wirklich will. Dazu gehört auch der Umgang zu den Kindern.  Ignorieren sie ihn. Reagieren sie jegliche Anfragen von ihm. Somit distanzieren sie sich von ihm.  Sie können sich beim Jugendamt beraten lassen wie sie weiter vorgehen können. 


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