Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zeitarbeit und Urlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Zeitarbeit und Urlaub

Mipf89

Hallo Frau Bader, Kurz zur Situation: ich werde um den 18.5. Rum Vater. Allerdings fange ich am 1.1. Einen neuen Job bei einer Zeitarbeitsfirma an. Probezeit: 6 Monate bis 30.6. Mit 2 Wochen Kündigungsfrist. Vertrag kommt diese Woche zur Unterschrift via Post. Arbeitsvertag ist unbefristet.  Frage 1: Wie erkläre ich taktisch sinnvoll den Unternehmen (Zeitarbeit und Leihbetrieb) während der Probezeit, dass ich 2 Wochen flexibel Urlaub brauche im Mai, ohne innerhalb der Probezeit gekündigt zu werden? Oder ist es sinnvoll Thema Kind nicht zu erwähnen und anderen Grund angeben und erst nach Probezeit alles zu sagen? Oder gleich Elternzeit beantragen zum Geburtstermin und Sonderkündigungsschutz auszunutzen und damit Probezeit überbrücken? Frage 2: Wie verhält es sich mit Elternzeit beantragen bei Zeitarbeitsfirmen? Gelten da ander Fristen als bei Direktanstellung? (8 Wochen vorher spätestens 7 Wochen vor Start Elternzeit.) Vielen Dank für ihre Rückmeldung 


Hallo, 1. Ich würde erst den Vertrag unterschreiben und dann kurzfristig fragen. 2. Nein, da gibt es keine Unterschiede Liebe Grüße NB


Ani123

Ansprechen würde ich es nicht bei Vertragsunterzeichnung. Erstmal Vertrag unterschreiben,  anfangen zu arbeiten und zeigen, dass die gewünschte Leistung erbracht wird.  In der Zeit werden sie merken,ob kurzfristig Urlaub möglich ist. Sicherer ist es wenn sie EZ melden. Wobei sie EG nur bekommen, wenn sie mind. 2 Monate EZ nehmen, wobei die Möglichkeit besteht z. B. EGplus zu beziehen und TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden zu arbeiten. Bei EGplus wären es 2 Monate, das geht auch mit Basis-EG, wobei es da sein kann,dass das gering ausfällt. Das müssten sie mal durchrechnen. Wenn ihr Arbeitgeber sie nach Melden der EZ kündigt und vorher mit ihrer Leistung zufrieden war, dann wissen sie, dass es wegen der EZ war. Da er 7 Wochen vorher und während der EZ nicht kündigen darf wäre auch eine Möglichkeit direkt 2 Monate EZ zu melden. Dann würden sie nach Ende ihrer Probezeit zurückkehren. Ihr Arbeitgeber darf allerdings die Probezeit verlängern, aber nur mit Begründung. Die Begründung, dass es wegen der Elternzeit ist ist möglich. Er kann sie dann in der Probezeit nachher EZ kündigen, wobei das auch ein Beigeschmack hätte. In dem Fall würde ich mir überlegen, ob das der richtige Arbeitgeber für mich ist. 


WonderWoman

zu 2: nein, die regeln sind für alle gleich. der rest ist ja eher keine rechtsfrage. für mich hängt das ganz stark von den umständen ab. wie schlimm wäre es denn wenn du in einem kinderfeindlichen betrieb landen würdest? fändest du relativ schnell wieder einen neuen job? kannst du es dir leisten forderungen zu stellen? face it: idealerweise hast du nicht nur zur geburt sondern auch die nächsten jahre einen kinderfreundlichen arbeitgeber. wenn du es dir leisten kannst betrachte das ganze also als test: wenn man auf deine wünsche nach flexiblem urlaub zur geburt eingeht und/oder dich nach genommener elternzeit nicht gleich feuert hast du große chancen dass du auch mal früher gehen darfst wenn das kind in der kita kotzt oder deine frau pünktlich zum mädelsabend will.


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