Mipf89
Hallo Frau Bader, Kurz zur Situation: ich werde um den 18.5. Rum Vater. Allerdings fange ich am 1.1. Einen neuen Job bei einer Zeitarbeitsfirma an. Probezeit: 6 Monate bis 30.6. Mit 2 Wochen Kündigungsfrist. Vertrag kommt diese Woche zur Unterschrift via Post. Arbeitsvertag ist unbefristet. Frage 1: Wie erkläre ich taktisch sinnvoll den Unternehmen (Zeitarbeit und Leihbetrieb) während der Probezeit, dass ich 2 Wochen flexibel Urlaub brauche im Mai, ohne innerhalb der Probezeit gekündigt zu werden? Oder ist es sinnvoll Thema Kind nicht zu erwähnen und anderen Grund angeben und erst nach Probezeit alles zu sagen? Oder gleich Elternzeit beantragen zum Geburtstermin und Sonderkündigungsschutz auszunutzen und damit Probezeit überbrücken? Frage 2: Wie verhält es sich mit Elternzeit beantragen bei Zeitarbeitsfirmen? Gelten da ander Fristen als bei Direktanstellung? (8 Wochen vorher spätestens 7 Wochen vor Start Elternzeit.) Vielen Dank für ihre Rückmeldung
Hallo, 1. Ich würde erst den Vertrag unterschreiben und dann kurzfristig fragen. 2. Nein, da gibt es keine Unterschiede Liebe Grüße NB
Ani123
Ansprechen würde ich es nicht bei Vertragsunterzeichnung. Erstmal Vertrag unterschreiben, anfangen zu arbeiten und zeigen, dass die gewünschte Leistung erbracht wird. In der Zeit werden sie merken,ob kurzfristig Urlaub möglich ist. Sicherer ist es wenn sie EZ melden. Wobei sie EG nur bekommen, wenn sie mind. 2 Monate EZ nehmen, wobei die Möglichkeit besteht z. B. EGplus zu beziehen und TZ in EZ bis zu 32 Wochenstunden zu arbeiten. Bei EGplus wären es 2 Monate, das geht auch mit Basis-EG, wobei es da sein kann,dass das gering ausfällt. Das müssten sie mal durchrechnen. Wenn ihr Arbeitgeber sie nach Melden der EZ kündigt und vorher mit ihrer Leistung zufrieden war, dann wissen sie, dass es wegen der EZ war. Da er 7 Wochen vorher und während der EZ nicht kündigen darf wäre auch eine Möglichkeit direkt 2 Monate EZ zu melden. Dann würden sie nach Ende ihrer Probezeit zurückkehren. Ihr Arbeitgeber darf allerdings die Probezeit verlängern, aber nur mit Begründung. Die Begründung, dass es wegen der Elternzeit ist ist möglich. Er kann sie dann in der Probezeit nachher EZ kündigen, wobei das auch ein Beigeschmack hätte. In dem Fall würde ich mir überlegen, ob das der richtige Arbeitgeber für mich ist.
WonderWoman
zu 2: nein, die regeln sind für alle gleich. der rest ist ja eher keine rechtsfrage. für mich hängt das ganz stark von den umständen ab. wie schlimm wäre es denn wenn du in einem kinderfeindlichen betrieb landen würdest? fändest du relativ schnell wieder einen neuen job? kannst du es dir leisten forderungen zu stellen? face it: idealerweise hast du nicht nur zur geburt sondern auch die nächsten jahre einen kinderfreundlichen arbeitgeber. wenn du es dir leisten kannst betrachte das ganze also als test: wenn man auf deine wünsche nach flexiblem urlaub zur geburt eingeht und/oder dich nach genommener elternzeit nicht gleich feuert hast du große chancen dass du auch mal früher gehen darfst wenn das kind in der kita kotzt oder deine frau pünktlich zum mädelsabend will.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, der Umgang ist gerichtlich geregelt (2 Mal wöchentlich je 3 Stunden), beinhaltet jedoch keine Urlaube.Im Sommer habe ich 2 Wochen Urlaub geplant, der Kindsvater wurde über den Zeitraum informiert.Für meinen letzten Urlaub droht Ordnungsgeld,da ich ihn nicht um Erlaubnis gefragt habe(Absprachen sind nicht möglich,Hintergrund hä ...
Hallo, wir haben das gemeinsame Sorgerecht leben getrennt und haben 2 Kinder 10&14. Ich möchte gerne 4 Wochen verreisen in den Sommerferien. Kann er mir das verbieten? Falls ich die Unterschrift für die Erlaubnis einklagen muss dauert das lange?
Hallo. Der Vater meiner Tochter (7Jahre) und ich sind seit mehreren Jahren getrennt. Wir haben geteiltes Sorgerecht und er sieht die Kleine regelmäßig (alle 2 Wochen ein komplettes Wochenende). Länger als 3 bis 4 Tage war sie bisher noch nie bei ihm. Dieses Jahr nimmt er sie in den Sommerferien nun erstmals für 2 komplette Wochen und möchte mit ih ...
Hallo Frau Bader, meine Kinder und ich haben 10Tage Sommerurlaub geplant, der Zeitraum wurde dem Kindsvater im März mitgeteilt.Im aktuellen Umgangsvergleich ist Urlaub nicht geregelt, Umgangsverfahren läuft.Die Übergaben sind begleitet,alle vom Urlaub betroffenen Umgänge werden (sogar mit mehr Umfang als eigentlich) ersetzt,den Terminen hat der ...
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht nun will er nicht dem Urlaub zustimmen mit den Kindern. Brauch ich das überhaupt wenn ich 2 Wochen nach Ägypten fliegen will? Dann wollte ich noch fragen wie das ist wenn man den Kindesunterhalt vom Vater direkt vom Jugendamt bekommt wer benachrichtigt ihn dann wenn es eine Erhöhung gibt? Das Jugendamt? ...
Hallo Fr. Bader, ich habe gleich 2 Fragen, Entschuldigung: 1. Brauche ich für 8 Tage Mallorca-Urlaub die mündl. / schriftl. Zustimmung des KV? (gem. Sorgerecht, unverh., Kind 2 Jahre, lebt bei mir) 2. Ich möchte gern Kindesunterhalt einfordern. Ich weiß über sein Netto-Gehalt Bescheid. Kann ich den Unterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle a ...
Vielen Dank! Das bedeutet also, den Vater selbst z.B. über ein Musterformular zur Zahlung des Unterhalts aufzufordern ist nicht dasselbe wie Unterhalt über JA / Anwalt geltend zu machen? Also so ein selbstverfasstes Schreiben hätte keine Bedeutung? Unterhaltsvorschuss kann man dann also auch nicht bekommen? Dankeschön!
Liebe Frau Bader, in 4 Wochen endet nach insgesamt 5 Jahren meine Elternzeit (erster Sohn wurde 09/2019 geboren und eine Tochter 08/2021). Ich möchte und kann erst frühestens ab November wieder arbeiten, welche Möglichkeiten habe ich rechtlich, denn meine Elternzeit endet ja schon Ende August. Habe ich einen Urlaubsanspruch in meiner Elternzeit ...
Hallo, Ich arbeite im öffentlichen Dienst (falls das wichtig ist). Im April 2022 bin ich ins Beschäftigungsverbot geschickt wurden. Am 26.10.2022 kam dann der kleine Mann zur Welt und ich bin nach dem Mutterschutz direkt in Elternzeit gegangen. Diese geht noch bis Oktober 2024. Im Mai 2024 hab ich mit reduzierter Arbeitszeit in meiner Elternzei ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst seit über 11 Jahren. Ich bin seit 2 Jahren (bis Oktober) in Elternzeit und habe mich jetzt dazu entschlossen zu kündigen. Ich habe im Anschluss meiner Elternzeit meinen Resturlaub genommen, der bis Ende des Jahres geht und der auch bestätigt wurde. Mein Arbeitgeber weiß noch nicht ...
Die letzten 10 Beiträge
- Übernachtungen bei Großeltern
- Halbwaisenrente
- Elterngeld Plus Partnerschaftsmonate Selbstständigkeit
- Elterngeldplus in Eltergeldbasis umwandeln
- Schutz Stillender Mütter nach dem ersten Lebensjahr
- Erbschaft
- Unterhalt rückwirkend aufgrund Drohung
- Umgangspflegschaft
- Schwanger in EZ, Frage
- Elterngeld Trick Kleingewerbe Rückwirkend anmelden.