Guten Tag Frau Bader, Ich bin von meinem Partner getrennt. Nun ist er unterhaltspflichtig und ich habe außerdem die Beistandschaft aufgegeben wegen zu viel Schulden und finanziellen Belastungen. Bekomm ich jetzt auch ohne Beistandschaft den Mindestunterhalt vom Jugendamt bis er bezahlt? Freundliche Grüße Nan89
ich verstehe nicht recht, warum hast du die beistandschaft aufgegeben? die beistandschaft ist nicht für den unterhaltsvorschuss zuständig, da musst du dort einen antrag stellen.
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