Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsvertrag geänderte Std.

Frage: Arbeitsvertrag geänderte Std.

Juliamama2024

Beitrag melden

Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet.  Fangen wir Mal an..  Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde.  Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem Partner geredet und mich für die Dauernachtwache mit 40 Std die Woche entschieden ( benötige dringend ein neues Auto) mein Chef hat diesem zugestimmt jedoch ist der der Änderungs Vertag noch nicht da ( dauert wohl 2-3 Wochen)  Nun war ich heute bei meinem Frauenarzt da meine tage 2 Tage überfällig sind.  Er sagte nur herzlichen Glückwunsch, sie erwarten ein Baby.  Puuh, das war natürlich nicht geplant..dennoch freuen wir uns  auf das kleine, jedoch stellt sich mir natürlich die Frage wie das Thema mit der Arbeit weiter gehen wird, kann ich den Vertag wie er geplant ist annehmen ?  Man weiß ja nie ob der kleine Buchbewohner auch bleibt ( es ist noch kein Herzschlag zu sehen) darum möchte ich es nicht erzählen, jedoch habe ich natürlich Angst durch das schwere heben sowie die Infektionen welche im KH sind mein Baby zu gefährden.. Wie sieht denn die Rechtsgrundlage dazu aus? Ist der 40 Std Vertrag dennoch gültig? Oder ist das Betrug, da ich es heute erfahren habe ? Ich bin total verunsichert und durch den Wind.    Danke ❤️


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, im Moment gilt der alte Vertrag (weil üblicherweise der alte Vertrag nur schriftlich geändert werden kann). Wenn der neue Vertrag da ist, greift der Mutterschutz. Dann ist zu prüfen, ob Sie nicht trotzdem tagsüber eingesetzt werden dürfen, da Sie ja nachts nicht arbeiten können. Dies wird wahrscheinlich zu bejahen sein. Liebe Grüße NB  


User-1750749248

Beitrag melden

Du kannst den Vertrag ändern, arbeiten, wann und wo du willst... Einen gesetzlichen Schutz, auch den Kündigungsschutz, hast du aber erst, wenn du die Schwangerschaft mitteilst. Nächte wirst du dann ja nicht machen können, weswegen dein AG schauen muss, dass er dich tagsüber einsetzt.


Ani123

Beitrag melden

Ohne neuen Vertrag welcher unterschrieben wurde gilt der jetzige. Ist der jetzige befristet? Dann wird er mit Mitteilung der Schwangerschaft auslaufen, weil ihr Arbeitgeber vermutlich dann an keiner weiteren Zusammenarbeit interessiert ist. Wenn der Vertrag unbefristet ist und sie die Schwangerschaft mitteilen greift ab dem Moment das Mutterschutzgesetz. Ihr Arbeitgeber muss sie mutterschutzkomform einsetzen. Kann er das nicht spricht er ein Beschäftigungsverbot aus. Bitte bedenken Sie, dass ihr Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot zu jederzeit aufheben kann sobald er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat. Mit Unterzeichnung des neuen Vertrages, 40 Stunden in der Dauernachtwache, gilt der Vertrag. Entscheidend wird da sein, ob im Vertrag drin steht, dass sie nur nachts arbeiten. Ist das der Fall muss ihr Arbeitgeber mit Mitteilung der Schwangerschaft ihnen ein  Beschäftigungsverbot aussprechen, weil nachts arbeiten während der Schwangerschaft verboten ist. Steht im Vertrag nicht drin, dass die Arbeitszeit nachts ist, so kann ihr Arbeitgeber sie im Tagdienst einsetzen. Das könnte er im übrigen auch ohne Schwangerschaft machen, weilder Vertrag nur die Wochenstunden angibt und keine Arbeitszeit.  Wenn die Möglichkeit besteht sollten sie bis zur Vertragsunterzeichnung warten. Ab wann sollen sie nachts arbeiten? Spätestens dann sollte der Vertrag da sein.  Ob sie sich der Gefahr im Krankenhaus aussetzen müssen sie abwägen. 


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich habe eine Frage bezüglich meines befristeten Arbeitsvertrages und einer erneuten Schwangerschaft.  Ich habe am 01.12.2023 bei meinem aktuellen Arbeitgeber angefangen und habe einen befristeten Vertrag (bis zum 01.06.2026). Nun bin ich das zweite mal Schwanger. Mein Kind wird voraussichtlich im Januar 2025 geboren ...

Hallo Frau Bader,  ich stehe vor einem Problem, ich habe am 14.07.2023 einen Befristeten Jahres Tarif vertrag begonnen. Urlaub von 2023 ( 13 Tage) habe ich genommen. Nun hatte ich im Feb.2024 positiv getestet und bin seit März 2024 in Beschäftigungsverbot. Der vertrag wurde natürlich nicht verlängert obwohl mündlich schon zusagt wurde ... jetzt ...

Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich habe einen Monat lang gearbeitet und bin schwanger geworden. Mein Vertrag ist befristet bis März 2026. Nach der Geburt meines Kindes erhalte ich Elterngeld (8 Monate lang), da der Vertrag später ausläuft. Was muss ich nach Ablauf des Vertrages tun, um die Elternzeit und Elterngeld fortzusetzen, bis das Kind ...

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte.  Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, ...

Guten Tag,  Ich arbeite momentan als Pädagogin in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Die Befristung ist begründet durch eine Freigestellte Kollegin. Mir wurde im Vorstellungsgespräch bereits gesagt, die Stelle wird entfristet, wenn die Kollegin nicht wieder kommt. Versprechen können sie es mir nicht. Mein Vertrag wurde nun im Mai nochmal verl ...

Hallo,  Seit über 6 Jahren arbeite ich bei einer Genossenschaftsbank. Ich habe laut dem Tarifvertrag das Recht 3 1/2 Jahre Elternzeit zu nehmen. Außerdem möchte ich nach der Elternzeit nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten und nicht mehr Vollzeit. Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben oder reicht ein Ergänzungsvertrag?

Ich brauche Ihren Rat. Ich war in der Elternzeit, und als ich zurückkam, war nichts so, wie ich es mir vorgestellt hatte. Ich arbeite als Filialleiterin in München und beim dem Gespräch nach mein Elternzeit mit mein Arbeitgeber wurde mir gesagt, dass ich zwar einen eigenen Titel als Filialleiterin habe, aber nicht die gleichen Verpflichtungen wie ...

Hallo Frau Bader, ich hätte eine kurze Nachfrage. Ich hatte in Absprache mit dem Arbeitgeber nicht meinen vollen restlichen Urlaub vor dem Mutterschutz und Elternzeit genommen, da noch sehr viel Arbeit anstand und ich das als entgegenkommen vorgeschlagen hatte. Mir wurden dann gesagt, dass ich den Resturlaub direkt im Anschluss an meine E ...

Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...