Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsvertrag geänderte Std.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsvertrag geänderte Std.

Juliamama2024

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Hallo, ich habe ein riesiges Problem welches mich total belastet.  Fangen wir Mal an..  Ich arbeite seit 5 Monaten in einem Krankenhaus auf 30 Std im Tagdienst, nun kam mein Chef vor 2 Wochen auf mich zu und sagte ich muss die Stelle wechseln da ich sonst gekündigt werde.  Natürlich wusste ich vorab von diesem Gespräch und habe mit meinem Partner geredet und mich für die Dauernachtwache mit 40 Std die Woche entschieden ( benötige dringend ein neues Auto) mein Chef hat diesem zugestimmt jedoch ist der der Änderungs Vertag noch nicht da ( dauert wohl 2-3 Wochen)  Nun war ich heute bei meinem Frauenarzt da meine tage 2 Tage überfällig sind.  Er sagte nur herzlichen Glückwunsch, sie erwarten ein Baby.  Puuh, das war natürlich nicht geplant..dennoch freuen wir uns  auf das kleine, jedoch stellt sich mir natürlich die Frage wie das Thema mit der Arbeit weiter gehen wird, kann ich den Vertag wie er geplant ist annehmen ?  Man weiß ja nie ob der kleine Buchbewohner auch bleibt ( es ist noch kein Herzschlag zu sehen) darum möchte ich es nicht erzählen, jedoch habe ich natürlich Angst durch das schwere heben sowie die Infektionen welche im KH sind mein Baby zu gefährden.. Wie sieht denn die Rechtsgrundlage dazu aus? Ist der 40 Std Vertrag dennoch gültig? Oder ist das Betrug, da ich es heute erfahren habe ? Ich bin total verunsichert und durch den Wind.    Danke ❤️


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Moment gilt der alte Vertrag (weil üblicherweise der alte Vertrag nur schriftlich geändert werden kann). Wenn der neue Vertrag da ist, greift der Mutterschutz. Dann ist zu prüfen, ob Sie nicht trotzdem tagsüber eingesetzt werden dürfen, da Sie ja nachts nicht arbeiten können. Dies wird wahrscheinlich zu bejahen sein. Liebe Grüße NB  


annarick

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Du kannst den Vertrag ändern, arbeiten, wann und wo du willst... Einen gesetzlichen Schutz, auch den Kündigungsschutz, hast du aber erst, wenn du die Schwangerschaft mitteilst. Nächte wirst du dann ja nicht machen können, weswegen dein AG schauen muss, dass er dich tagsüber einsetzt.


Ani123

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Ohne neuen Vertrag welcher unterschrieben wurde gilt der jetzige. Ist der jetzige befristet? Dann wird er mit Mitteilung der Schwangerschaft auslaufen, weil ihr Arbeitgeber vermutlich dann an keiner weiteren Zusammenarbeit interessiert ist. Wenn der Vertrag unbefristet ist und sie die Schwangerschaft mitteilen greift ab dem Moment das Mutterschutzgesetz. Ihr Arbeitgeber muss sie mutterschutzkomform einsetzen. Kann er das nicht spricht er ein Beschäftigungsverbot aus. Bitte bedenken Sie, dass ihr Arbeitgeber das Beschäftigungsverbot zu jederzeit aufheben kann sobald er eine mutterschutzkomforme Tätigkeit für sie hat. Mit Unterzeichnung des neuen Vertrages, 40 Stunden in der Dauernachtwache, gilt der Vertrag. Entscheidend wird da sein, ob im Vertrag drin steht, dass sie nur nachts arbeiten. Ist das der Fall muss ihr Arbeitgeber mit Mitteilung der Schwangerschaft ihnen ein  Beschäftigungsverbot aussprechen, weil nachts arbeiten während der Schwangerschaft verboten ist. Steht im Vertrag nicht drin, dass die Arbeitszeit nachts ist, so kann ihr Arbeitgeber sie im Tagdienst einsetzen. Das könnte er im übrigen auch ohne Schwangerschaft machen, weilder Vertrag nur die Wochenstunden angibt und keine Arbeitszeit.  Wenn die Möglichkeit besteht sollten sie bis zur Vertragsunterzeichnung warten. Ab wann sollen sie nachts arbeiten? Spätestens dann sollte der Vertrag da sein.  Ob sie sich der Gefahr im Krankenhaus aussetzen müssen sie abwägen. 


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