Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beendigung Arbeitsvertrag nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Beendigung Arbeitsvertrag nach Elternzeit

KaTij18

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Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endete Mitte Juli und ich habe meinen Arbeitsvertrag (zuvor Vollzeit) bis Oktober stilllegen lassen, da ich noch nicht arbeiten konnte.  Nun fange ich allerdings doch nicht mehr in der besagten Firma an zu arbeiten, da wir uns Finanziell nicht einigen können. Ich habe um einen Aufhebungsvertrag gebeten, da ich dachte das man den stillgelegten Arbeitsvertrag der seid 2011 besteht ordentlich beenden muss. Das ist nun die Antwort meiner Chefin: "Der stillgelegte Arbeitsvertrag endet automatisch wenn Sie im Oktober nicht zur Arbeit kommen.Einen Aufhebungsvertrag machen wir da nicht. Wenn Sie möchten, dann können Sie eine Kündigungs enden, ist aber nicht erforderlich."  Ist das so wirklich in Ordnung, ich bekomme lediglich die Tage ein Arbeitszeugnis zugesendet sonst habe ich nur diese mail?  Ich habe ab Oktober voraussichtlich eine neue Arbeitsstelle habe Angst das da irgendwas doppelt läuft wenn ich nicht richtig gekündigt habe? Danke für ihre Einschätzung 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ein Arbeitsvertrag kann auf verschiedene Weise enden, zB durch Kündigung, Zeitablauf oder vertragl. Vereinbarung. Aber "einfach so" endet er nicht. Was Ihre Chefin vllt meint ist, dass, wenn Sie nicht zur Arbeit erscheinen, sie, die Chefin, fristlos kündigen kann. Was Ihnen aber Nachteile bringt. Was ich nicht verstehe: warum kündigen Sie nicht? Droht eine Sperre? Daran ändert ein Aufhebungsvertrag nicht.   Liebe Grüße NB


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