Guten Tag,
meine Elternzeit endet am 12.8 und ich habe von meiner Firma wie vereinbart nun einen Teilzeitvertrag erhalten. Ich habe jedoch nun erfahren das ein Zusat zu meinen alten Vertrag reicht bzw. besser wäre. Warum ist das so? Wie kann ich gegenüber meines Arbeitgebers argumentieren? Kann ich noch das 3 Jahr Elternzeit nehmen, was wäre außer Kündigungsschutz hier meine Vorteile? Vielen Dank
von
Mommytobe092016
am 09.07.2018, 13:53
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Arbeitsvertrag nach Elternzeit
Hallo,
das ist doch weiter unten schon beantwortet?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.07.2018
Antwort auf:
Arbeitsvertrag nach Elternzeit
hast du noch restelternzeit? dann eltenrzeit verlängern und IN DIESER Tz bis höchstens 30 h arbeiten. wenn du keine elternzeit mehr hast, würde ich KEINEN neuen vertrag abschließen, sondern deinen alten vertrag reduzieren. kündigungsschutz hast du nur, wenn die elternzeit im hintergrund mitläuft, du diese also verlängers und wie o.g. verfährst
von
mellomania
am 09.07.2018, 14:26
Antwort auf:
Arbeitsvertrag nach Elternzeit
Liest du eigentlich auch mal die Frage zu Ende bevor du antwortest? Die AP fragt, ob sie noch das 3. Jahr EZ nehmen soll und was das, außer Kündigungsschutz für Vorteile hat.
Du fragst, ob sie noch Restelternzeit hat und sagst, dass sie dann Kündigungsschutz hat.
@AP: ich würde auch das dritte Jahr noch dran hängen, wenn du ja auch eh nur TZ arbeiten willst. Ob es noch mehr Vorteile gibt, weiß ich nicht, aber der Kündigungsschutz ist ja schon ziemlich gut.
von
-Talia-
am 09.07.2018, 19:01
Antwort auf:
Arbeitsvertrag nach Elternzeit
ja und? wenn sie das 3 jahr noch hat und nehmen will, soll sie es nehmen. schrieb ich.
ich werde ab sofort, wie alle tollen leute wie du, jeden frage exakt überprüfen, kontrollieren etcpp.
ich versteh euch nicht. es gibt auch leute die allgemeine infos gerne haben. daher antworte ich für die AP passend und begründe. wenn es dir nicht passt, scroll weiter :-) kannst aber auch weiterhin gerne, wie strudelteigchen auch, mich zurechtweisen. juckt mich nicht.
von
mellomania
am 09.07.2018, 19:54
Antwort auf:
Arbeitsvertrag nach Elternzeit
Das Problem ist aber das du mit deiner Art der Antwort die anderen auf falsche Wege führst. Allgemein ist gut, aber nicht so das man erst noch das mit Blümchen und Bienchen erklärt wie du es aktuell machst. So als Anmerkung.
von
Felica
am 09.07.2018, 19:57