Hallo, ich bin nach meiner Elternzeit in meinen alten Betrieb zurückgekehrt. Ich habe dort vorher etwa 6 Jahre gearbeitet. Da ich aber nicht in Vollzeit zurückkehren wollte, habe ich mich mit meinem AG auf eine Teilzeitstelle geeinigt und wir haben einen neuen Vertrag gemacht. Nun zeigt sich, dass es nicht besonders gut läuft und ich evtl. mit einer Kündigung rechnen muss. Habe ich hier Anrecht bzgl der Fristen und einer Abfindung rückwirkend auch auf die Zeit vor der Elternzeit oder gilt nun der neue Arbeitsbeginn ab dem neuen Vertrag?
von
Alina172
am 13.05.2020, 13:28
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag nach Elternzeit wegen Teilzeit
Hallo,
es ist sehr schwer zu erkennen, ob Sie einen komplett neuen Vertrag geschlossen haben (mit Aufhebung des alten Vertrages). Dann bestehen keine Rechte aus dem alten Vertrag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.05.2020
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag nach Elternzeit wegen Teilzeit
wurde ein änderungsvertrag gemacht also nur stunden reduziert oder wurde ein komplett neuer vertrag gemacht?
von
mellomania
am 13.05.2020, 17:49
Antwort auf:
Neuer Arbeitsvertrag nach Elternzeit wegen Teilzeit
Es wurde ein neuer Vertrag gemacht. In dem neuen Vertrag wird auf den ersten Vertrag nicht eingegangen. Der erste Vertrag war auch bezogen auf eine Schwangerschaftsvertretung aber unbefristet. Die Kollegin für die ich die Vertretung gemacht habe, kam nicht zurück in den Betrieb.
von
Alina172
am 13.05.2020, 17:52