Nach der Elternzeit werde ich nun mit 30 Std. arbeiten. In meinem Nachtrag zum Arbeitsvertrag steht nun, dass meine (neue) Arbeitszeit 30 Std. wöchentlich beträgt, "davon mindestens eine Spätschicht". Mich irritiert, dass diese "Spätschicht" explizit drin steht und auch noch mit dem Zusatz "mindestens". In dem bestehenden Passus zur Arbeitszeit steht "Beginn und Ende der Arbeitszeit....richten sich nach den Erfordernissen des Unternehmens.... und werden von dem Arbeitgeber festgelegt." Reicht das denn nicht? Das sagt doch auch aus, dass ich eine Spätschicht machen muss, wenn der AG das möchte. Warum hat er das explizit aufgelistet? Habe ich noch mehr Nachteile dadurch, ausser dass ich dann nie nur Frühdienste machen kann. Hat es Vorteile?
von Christine80 am 09.07.2021, 17:46