Hallo Frau Bader,
ich fange jetzt im April nach meiner Elternzeit wieder in meiner alten Firma an. Jedoch nicht Vollzeit wie vor den Kindern sondern Teilzeit. Jetzt möchte mir mein Chef einen neuen Vertrag mit Eintrittsdatum 1.4.18 geben was ich jedoch nicht möchte da ich dann ja meinen alten Vertrag mit langer Betriebszugehörigkeit verliere. Wie ist es rechtlich geregelt?
Vielen Dank für die Info
fransi
von
Fransi
am 02.04.2018, 20:50
Antwort auf:
Arbeitsvertrag nach Elternzeit
Hallo,
korrekterweise wird der Vertrag geändert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2018
Antwort auf:
Arbeitsvertrag nach Elternzeit
Auf keinen Fall den neuen Vertrag unterschreiben. Eine schriftliche Zusatzvereinbarung über die (zeitlich begrenzte?) Reduktion der Arbeitszeit ist ausreichend und schadet dir nicht.
von
Pamo
am 02.04.2018, 22:05
Antwort auf:
Arbeitsvertrag nach Elternzeit
Vielen Dank für die Antwort
Glg fransi
von
Fransi
am 03.04.2018, 22:13