Sehr geehrte Frau Bader , Welche Geld(er) würden mir in einem Mutterschutz zustehen , wenn ich in keinem Arbeitsverhältnis stehe ? Wie ist es genau geregelt , wenn mein Kind geboren ist und Elterngeld bekomme Ist es so dass man nach Geburt wenn man in einem Vertrag steht noch 8 Wichen sein eigentliches Gehalt bekommt ? D. H dass der Arbeitgeber den Betrag zum Elterngeld ausgleicht und der Betrag zum Ausgleich weg fällt wenn man nicht im Arbeitsverhältnis steht ? Und wie ist das ganze vor der Geburt geregelt ? Mein Arbeitsverhältnis endet zum 31. August und mein Mutterschutz beginnt Mitte September . Habe aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld . Danke vorab ! Liebe Grüße !
von joli90 am 16.05.2017, 20:24