Guten Tag, ich bin Studentin und habe zudem eine Teilzeitstelle (... Std. monatlich). Nun bin ich schwanger und der voraussichtliche Entbindungstermin ist Ende Mai nächsten Jahres. Mein befristetes Arbeitsverhältnis endet am .... Mein Mutterschutz beginnt jedoch erst ab dem .... Ich habe bereits mit meiner Krankenkasse gesprochen, jedoch habe ich dort kein Anrecht auf das Mutterschaftsgeld, da der Vertrag zwei Wochen vor dem Mutterschutz endet. Bei der Arbeitsagentur habe ich auch keine Hilfe auf meine Fragen erhalten. Ich würde wohl als Werkstudentin keine Abgaben an die Arbeitslosenversicherung einzahlen und hätte somit keinen Anspruch. Jetzt bleibt mir also nur noch die Möglichkeit mit ALG 2, jedoch bin ich mir unsicher, ob ich darauf Anspruch in meinem Fall habe. Wissen Sie da mehr? Zudem habe ich den Tipp von der Krankenkasse erhalten, dass ich mich an die Elterngeldstelle wenden soll. Denn wenn die Krankenkasse mir eine Negativbescheinigung ausstellen würde, die besagt, dass ich keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe, könnte ich bei der Elterngeldstelle erfragen, ob ich eventuell bereits eher das Elterngeld ausgezahlt bekommen könnte. Leider konnte ich dort noch niemanden erreichen. Ich denke zudem nicht, dass mein Arbeitgeber meinen Vertrag um die notwendigen zwei Wochen verlängern wird. Können Sie mir bitte sagen, welche Möglichkeiten ich habe den Zeitraum vom .. bis zum ...finanziell zu überbrücken? Denn ich kann mir ja leider keinen neuen Job kurz vor der Entbindung suchen. Ich bedanke mich vielmals im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
von stellamare am 07.11.2017, 12:03