Sehr geehrte Frau Bader, Ich arbeite als Sicherheitsfachkraft bei einem Dienstleister, dieser hat jedoch den Auftrag verloren und möchte meinen Arbeitsvertrag, der bis zum 31.12. befristet ist, nicht verlängern, diese Entscheidung wird vermutlich durch meine Schwerbehinderung unterstützt. Mein Mutterschutz begann am 27.11.2017. Die Krankenkasse bezahlt ja pro Tag 13,00€ Mutterschutzgeld und der Rest auf meinen Nettolohn wird durch den Arbeitgeber aufgestockt, ist der Arbeitgeber nach dem 31.12 noch verpflichtet die Aufstockung zu bezahlen bis zum Ende des Mutterschutzes oder wie geht es diesbezüglich weiter? Welche Möglichkeiten habe ich? Muss ich mich zwingend beim Arbeitsamt melden? Ich möchte kein ALG beantragen, werde allerdings Elterngeld beantragen für 12 Monate, oder reicht es wenn ich mich 3 Monate vor Ablauf der Elternzeit arbeitssuchend melde? Vielen Dank und Viele Grüße Jacky1209
von Jacky1209 am 28.11.2017, 19:38