Sarahgraff
Hallo. Ich habe meinem Arbeitgeber zum ausfüllen arbeitgeberbescheinigungen zugesendet die ich ja für die Berechnung des mutterschaftsgeldes und des elterngeldes benötige. Unter der Bescheinigung für das mutterschaftsgeld haben sie als Hinweis geschrieben "keine weiteren Angaben möglich wegen fehlender Bescheinigung und nachweisen dass eine Schwangerschaft besteht/bestand" Und unter der für das elterngeld steht "weiterführende Angaben sind nicht möglich da die Mitarbeiterin trotz Aufforderung keine schwangerschaftsbescheinigung und keinen antrag auf elternzeit abgegeben hat ". Nun stellen ich mir einige Fragen. Unter anderem ich wurde nie aufgefordert irgendwelche Bescheinigungen abzugeben oder elternzeit zu beantragen. Es wurde aber die Seite aus meinem mutterpass kopiert wo der vet drin steht.außerdem gab es ein beschäftigungsverbot bis Beginn des mutterschutzes für mich. Meine Hauptfrage ist wenn mein arbeitsvertrag 4 Wochen mach vet endet, also noch im Mutterschutz, muss ich dann elternzeit beantragen? Ich weiß elterngeld bekomm ich trotzdem und ich muss mich nicht beim Arbeitsamt melden da ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung stehe. Ich muss dazu sagen dass ich nur als geringfügige Aushilfe, also auf 450€Basis angestellt bin. Ich danke schon mal im voraus für die Antworten. Liebe grüße
Hallo, Nein. Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Du hättest dir eine Bescheinigung vom Arzt holen müssen. Ebenso musst du eine Bescheinigung bekommen haben zum Mutterschutz. Auch für die Krankenkasse. An den Mutterpass darf der AG gar nicht und zwar nie und zu keinem Zeitpunkt. Und schon mal gar nichts kopieren. EZ kannst du ja nachzeichnen. Dann haben sie halt was.
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