Frau Sonnenblume
Sehr geehrte Frau Bader, ich erhalte ganz regulär Mutterschutzleistungen von Krankenkasse und Arbeitgeber. Zusätzlich erwarte ich nach der Geburt meines Kindes noch einen Zufluss von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Dieses Einkommen erhalte ich planmäßig im Mutterschutz ausgezahlt, nicht während des Elterngeldbezugs. Ich weiß, dass Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit mit dem Elterngeld verrechnet wird, aber wie ist das mit den Mutterschutzleistungen? Kann ich hier zusätzliches Einkommen erhalten oder wird das ebenfalls verrechnet? Steuerlich gebe ich das Einkommen selbstverständlich an. Vielen Dank und freundliche Grüße Frau Sonnenblume
Hallo, das spielt für das Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber und Krankenkasse keine Rolle. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
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