Lulu36
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe meinem Arbeitgeber am 16.06. mitgeteilt, dass eine Schwangerschaft besteht. Am 26.06. erhielt ich per Post ein Schreiben, dass ab dem 1.08. meine monatliche Funktionszulage für die Unterstützung der Store Managerin entfiele. Mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung. In der Änderung zum Anstellungsvertrag steht, dass die Funktionszulage bei Entfallen der Zweckbestimmung erlischt. Ebenso gilt die Vereinbarung bis 30.09.25 und die Parteien können jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen vom erweiterten Aufgabengebiet zurücktreten. Ich frage mich natürlich, ob dies aufgrund des Mutterschutzgesetztes rechtens ist oder ob ich trotzdem noch einen Anspruch auf die Funktionszulage habe. Wie soll ich nun weiter vorgehen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, wenn der AG den Vertrag ändern möchte, braucht er Ihre Zustimmung oder er kann eine sog. Änderungskündigung aussprechen. Letzteres entfällt wegen der Schwangerschaft (oder er kann ganz wichtige Gründe vortragen). Wenn Sie also nicht zustimmen, kann der AG auch nichts ändern. Liebe Grüße NB
Suomi
Anbieten kann Dein AG Dir sowas natürlich. Du musst es ja nicht unterschreiben, wenn Du das nicht möchtest.
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