Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Änderung zum bestehenden Arbeitsvertrag bei erneuter Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Änderung zum bestehenden Arbeitsvertrag bei erneuter Schwangerschaft

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Erziehungsurlaub endet am 22.12.2003. Ich bin jedoch erneut schwanger und muß meine Tätigkeit wieder,vom 23.12.-24.02.2004, bei meinem alten Arbeitgeber aufnehmen. Er hat auch einer Teilzeitbeschäftigung von 20 Std. die Woche zugestimmt. Da mein alter Vertrag natürlich auf Vollzeitbeschäftigung ausgestellt ist, bekomme ich jetzt eine Vertragsänderung auf Teilzeitbeschäftigung. Meine frühere Stelle wurde von einer neuen Mitarbeiterin, die unbefristet eingestellt wurde, besetzt. Man bietet mir auch nicht die gleichwertige Stelle an, wie vor meiner Schwangerschaft, was ich bei 8 Wochen (zw. EU und neuem Mutterschutz) auch irgendwo verstehen kann, aber warum bekomme ich dann eine Vertragsänderung? Meine weiteren Fragen hierzu sind: - Ist das generell ok, daß ich für ca. 6 Wochen einen neuen Arbeitsvertrag bekomme. - Was muß ich bei dem neuen Vertrag beachten? - Kann ich nach Unterschrift des neuen Vertrages gekündigt werden, trotz erneuter Schwangerschaft?. - Welchen Anspruch auf spätere Vollzeitbeschäftigung habe ich nach dem erneuten Erziehungsurlaub oder erlischt dieser durch Unterzeichnung des Teilzeitvertrag. Sind natürlich eine ganze Menge Fragen und ich hoffe Sie können mir trotzdem weiterhelfen. Viele Grüße Manuela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, so ein Vertrag ist ok, man solte ihn aber zeitlich klar begrenzen.Dann gilt später nach der EZ der alte Vertrag automatisch weiter. Wegen der SS haben Sie Kü-Schutz. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, recht herzlichen Dank für die schnelle Info, aber ich habe diesbezüglich noch eine Frage, hoffe das ist ok. Was ist, wenn der AG sich nicht auf eine zeitliche Begrenzung des Vertrages einläßt und ich den Vertrag so nicht unterschreibe, bin ich dann kündbar? Recht herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Viele Grüße Manuela Lindner


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