Joya83
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin zurzeit (noch ganz frisch) 5 SSW schwanger. Mein erster Sohn ist am 11.12.2018 geboren. Meine Elternzeit ging ursprünglicher bis zum 31.01.2019. Da wir keinen Kitaplatz bekommen haben mussten wir Klage im Eilverfahren einreichen. Jetzt haben wir aber erst einen Kitaplatz für September bekommen, das heißt ich muss bis dahin die Elternzeit eigentlich verlängern. Allerdings würde ich dann ja wohl nur sehr geringes Elterngeld bekommen. Da ich durch Diabetes und einige andere Krankheiten wahrscheinlich die gesamte Schwangerschaft krank geschrieben werde überlege ich die Elternzeit nicht zu verlängern. Was würde das denn fürs Elterngeld bedeuten? Und meine eigentlich wichtigste Frage ich bin ja noch ganz am Anfang der Schwangerschaft, da kann ja noch jede Menge passieren. Wenn ich jetzt krank geschrieben werde und dann doch das Kind verlieren sollte könnte ich dann trotzdem für mein erstes Kind die Elternzeit bis September nochmal nehmen oder verliere wenn ich diese jetzt unterbreche den Anspruch darauf? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, verstehe ich nicht. Sie mussten doch schon verlängern. Bitte Frage neu stellen mit korrekten Daten Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du müsstest doch schon arbeiten?
Felica
Gehe zum Anwalt. Den werdet ihr ja sicherlich haben. Die Gemeinde haftet für eure finanziellen Ausfälle. Nach meinem Verständnis dann auch für das geringere EG. Solltest du das Kind verlieren kannst du nicht von heute auf morgen wieder in EZ. Schon deshalb also schlechter Plan. Zumal du nicht sicher sein kannst wirklich krank geschrieben zu werde. Ke nach Grund der AU würde sich dann auch der bdmessungszeitraum verschieben damit wäre dir also nicht wirklich geholfen.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich bin noch bis zum 09.09.2019 in Elternzeit und habe 1 Jahr das Basiselterngeld bekommen. Jetzt fange ich nach der Elternzeit mit 30 Std. Teilzeit wieder an zu arbeiten. Ich habe jetzt aber erfahren, dass ich wieder schwanger bin. Kennt sich jemand damit aus, ob es Sinn macht oder einen finanziellen Vorteil hat für die 2. Elternzeit, wenn ...
Mein Kind wurde am 29.04.18 geboren. Aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten musste ich die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern. Jetzt bin ich erneut schwanger, errechneter Termin ist der 15.03.20. Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende? Verfällt dann die -nicht in Anspruch genommene Elternzeit- f ...
Hallo, meine Situation stellt sich wie folgt dar: ich bin während meiner einjährigen Elternzeit erneut schwanger geworden und habe Diese auch an meinen Arbeitgeber gemeldet. Meine Elternzeit endete am 30.12.2019 und ich bin seitdem wieder arbeiten, darf allerdings keine Schicht- Sonn- und Feiertage arbeiten und wurde aufgrund dessen in eine ander ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ja ich habe die Elternzeit bis zum 31.02.2020 verlängert und ich muss nächste Woche die Elternzeit erneut verlängern. Die Frage ist verlängere ich die Elternzeit bis zum 31.08.2020 weil dann mein erstes Kind definitiv einen Kitaplatz hat oder macht es Sinn nur für 3 Monate zu verlängern weil ich definitiv Beschäftigungsve ...
Guten Tag, ich habe im August 2019 mein erstes Kind bekommen und bin daraufhin 2 Jahre in Elternzeit gegangen und habe bis Mai 2021 Elterngeld Plus bezogen. Nun habe ich die Elternzeit um ein Jahr verlängert und erwarte im Januar 2022 mein 2. Kind. Nun ist meine Frage, ob mir für die neue Elternzeit nur der Mindestsatz zusteht oder ob in diesem Fa ...
Sehr geehrte Frau Bader, Am 01.11.2019 kam meine erste Tochter auf die Welt. Ich habe dafür 3 Jahre Elternzeit beantragt. Ich habe vorher Vollzeit (unbefristetes Arbeitsverhältnis) gearbeitet. Nach einem Jahr habe ich bei dem gleichen Arbeitgeber eine Teilzeitstelle begonnen 25 h. Und dafür einen neuen Vertrag erhalten, der für die Laufzeit der ...
Hallo Frau Bader, wir erwarten am 04.10.2022 unser 2. Kind. Errechneter Beginn vom Mutterschutz ist der 23.08.2022. Meine Frau erhält nur noch im März eine letzte Elterngeld Plus Zahlung. Dann sind die 2 Jahre vorbei. Das 3. Jahr wäre sie nun unbezahlt in Elternzeit geblieben. Erhält sie nun das volle Mutterschutzgeld wenn Sie die Eltern ...
Hallo, ich bin derzeit noch in Elternzeit. Meine Tochter ist ein Jahr alt und ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Im März/April 23 müsste ich wieder arbeiten gehen. Wir wünschen uns noch ein Geschwisterchen und müssen nun schauen, wann finanziell der beste Zeitpunkt dafür wäre. Ich arbeite in der Pflege und würde bei einer erneuten Schw ...
Hallo, seit Wochen versuche ich den Überblick zu gewinnen, aber bin tatsächlich verwirrter als zuvor. Meine Situation ist folgende: Aktuell bin ich noch bis zum 7.9.22 in Elternzeit. Mein Kind wurde am 8.12.20 geboren. Jetzt bin ich wieder schwanger und das zweite Kind soll um den 5.12.22 geboren werden. Da ich im Gesundheitswesen arbeit ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bemessungszeitraum für Elterngeld
- Kündigung. Annahmeverzugslohn
- Nachträgliche Gehaltserhöhung während Mutterschutz
- Urlaubsberechnung
- Neue Ausbildung aber vor Beginn Schwanger
- Was passiert mit der (zugewiesenen) Ehewohnung nach der Scheidung? (Mietverhältnis)
- Kündigungsfrist
- Umzug in Mutterschutz/Elternzeit
- Längere Lücke in Lebenslauf als Grund für Arbeitslosigkeit
- früher von der Arbeit weg wegen "Kind krank": Gehalt an diesem Tag?