Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft

Rapunzel90

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Hallo, ich bin derzeit noch in Elternzeit. Meine Tochter ist ein Jahr alt und ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt. Im März/April 23 müsste ich wieder arbeiten gehen. Wir wünschen uns noch ein Geschwisterchen und müssen nun schauen, wann finanziell der beste Zeitpunkt dafür wäre. Ich arbeite in der Pflege und würde bei einer erneuten Schwangerschaft ein Teilbeschäftigungsverbot oder ein vollständiges Beschäftigungsverbot bekommen (je nach Auslastung im Büro, habe in der der ersten Schwangerschaft stundenweise im Büro gearbeitet). Einen Krippenplatz hätten wir ab Mai 23. Wie würde die Situation aussehen, wenn ich kurz vor Ende meiner jetzigen Elternzeit schwanger werde? Habe ich Anspruch auf meinen Lohn? Bekäme ich beim zweiten Kind dann weniger Elterngeld als jetzt? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Berechnungsgrundlage für das EG ist der Lohnd er letzten 12 Mo vor der Geburt, Monate mit MG und EG bis zum 14. Lebensmonat kann man ausklammern. 2. Frage ist, wiviel Std am Tag Kind 1 fremdbetreut wird - dementsprechend können Sie eben arbeiten bzw bekommen Lohn in einem BV. Liebe Grüße NB


mellomania

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bekommst du basis elterngeld? um das gleiche EG zu erhalten, müsste die geburt kurz bevor stehen. das is rum. elterngeld gibt es wieder nach 12 vor der geburt berechnet. wenn du nicht arbeiten gehst bis dahein, zählt das als 0. ob bv oder nicht, erfährst du wenn du schwanger bist, die situation kann sich geändert haben, sodass kein bv mehr nötig ist und ein komplettes umsetzen stattfinden kann. du arbeitest so wie es vereinbart ist ab märz/April, eben so, wie du arbeiten kannst. wenn du keinen krippenplatz hast, wer kümmert sich ums kind? du kannst nur so arbeit anmelden wie du ohne ein eventuelles bv sofort arbeiten kannst.


JuniMama-xx-xx-??

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Du a)arbeitest schwanger ab Mai 23 in dem Umfang, in dem dein Kind betreut ist und daraus errechnet sich das Elterngeld oder b)du würdest schwanger gerne in dem Imfang arbeiten, in dem dein Kind betreut ist aber der AG schickt dich uns BV. Aus dem „Lohn“ den du als Ersatzleistung bekommst und der so hoch wäre wie bei a) wenn du arbeiten würdest errechnet sich dein EG.


cube

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Deine EZ endet März/April, Krippe startet imMai + Eingewöhnungsphase. Darauf zu spekulieren/hoffen, dass man rechtzeitig schwanger ist UND auch noch einBV bekommt, ist riskant. Es sei denn natürlich, dein Mann kümmert sich in der Zwischenzeit ums Kind und macht die Eingewöhnung. Vielleicht liege ich falsch, aber ich befürchte, du planst genau das: passend schwanger werden und ein BV bekommen. ImBV würdest du das bekommen, was du auch ohne bekommen würdest. Das heißt aber zwingend, dass du arbeitsfähig sein musst - und zur Arbeitsfähigkeit gehört auch die entsprechende Kinderbetreuung. Das nur so als Hinweis am Rande. Also selbst wenn du innerhalb der EZ schwanger würdest, müsstest du auf Nachfrage eine Betreuung nachweisen können um überhaupt rechtmäßig ein BV oder Teil-BV bekommen zu können.


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